Ausgabe: 10-2007
bundesgerichtshof
Wasserstopp bei Zahlungsrückständen
Seit über einem halben Jahr zahlte ein Mitglied einer Wohneigentümergemeinschaft keine Beitragsanteile für Energie und Wasser. Die anderen Wohnungseigentümer beauftragten daraufhin einen Installateur, der bei dem säumigen Zahler die Leitungen kappen sollte. Urteil: Nach Prüfung des Falles verpflichtete der BGH den Schuldner, das Sperren der Leitungen zu dulden. Denn zum einen liege ein...
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