Ab 1. Mai Zuschüsse für den altersgerechten Umbau von Wohnungen
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.
Weitere Informationen über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der Telefonnummer 01801 / 33 55 77 oder unter www.bmvbs.de
Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max. 2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.
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