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VdZ passt Formulare für hydraulischen Abgleich an Bundesförderung an

Im März hatte die VdZ einen Leitfaden zum hydraulischen Abgleich erstellt, nun legt der verband mit einer Anpassung seiner Nachweisformulare an die Bundesförderung effiziente Gebäude nach. In der Praxis gewinnt der hydraulische Abgleich Relevanz. Was er bringt hat die evangelische Landeskirchen in einem umfangreichen Monitoring ihrer Liegenschaften mit hydraulischem Abgleich erfasst.

 Die Nutzung der VdZ-Formulare ist verbindlich zum Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Durchgeführte hydraulische Abgleiche sollten künftig ausschließlich durch die an die BEG angepassten Nachweisformulare vom Fachhandwerker bestätigt werden.

Nachweisformulare für den hydraulischen Abgleich stehen zur Verfügung

Formular: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Formular: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude / Verfahren B Effizienzhaus (Neubau und Sanierung)

Formular: Bestätigung des hydraulischen Abgleichs von wasserführenden Heizsystemen für die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude – Nichtwohngebäude

Diese Regelungen gelten bei der Nachweispflicht

Mit Übergabe des VdZ-Formulars und den dazu erstellten Berechnungsunterlagen an den Hauseigentümer ist die Nachweispflicht für den Heizungsinstallateur erfüllt und die Durchführung des hydraulischen Abgleichs sowohl gegenüber dem Energieberater als auch für die KfW und das BAFA ausreichend bestätigt. Die Formulare sind nur vom durchführenden Handwerker auszufüllen. Sie müssen bei Beantragung einer Förderung auch weiterhin nicht eingereicht werden, sondern sollten vom Antragsteller 10 Jahre lang aufbewahrt werden. So kann dieser bei Bedarf jederzeit nachweisen, dass der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde. pgl

Edition zum hydraulischen Abgleich

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