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Sofortprogramm bringt Änderungen an GEG und BEG

Das erst Ende 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz soll nun bereits Anfang 2022 überprüft und grundsätzlich novelliert werden. „Die Anforderungssystematik des GEG und das Wirtschaftlichkeitsgebot werden im Hinblick auf Klimafolgekosten modernisiert und zur Zielerreichung werden auch wirksame Mindesteffizienzanforderungen an Bestandsgebäude aufgenommen“, heißt es im Entwurf.  

Der bisherige Förderstandard EH-55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude, ähnlich wie dies bei Nicht-Wohngebäuden der Fall ist. 2025 kommt der EH-40-Standard. Zudem soll es eine Solarpflicht für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen geben. Neben PV wäre auch Solarthermie möglich.

Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie

Wärmepumpen bezeichnet der Entwurf als Schlüsseltechnologie. Ein Förderprogramm wird die „Differenz der Investitionskosten für Wärmepumpen gegenüber konventionellen Wärmeerzeugern durch eine zur BEG zusätzliche, befristete Prämienförderung ausgleichen“, so der Entwurf.  Zudem soll die Prämienförderung an die bereits förderfähige Erstellung eines Sanierungsfahrplans für das Gebäude geknüpft sein. Die Maßnahme solle möglichst noch im Jahr 2021 eingeführt und bis Ende 2025 befristet werden.

Die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen. Stärken will der Entwurf Erneuerbaren-Energien und Nachhaltigkeitsboni. Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen wird in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) um 10 Prozentpunkte angehoben.

Raus aus dem Gas, weniger für Biomasse

Der Bund fördert ab 2023 keine fossilen Heizungen mehr. Der EE-Mindestanteil geförderter Hybridlösungen wird ab 2025 auf mindestens 55 Prozent erhöht. Die „Renewable ready“-Förderung läuft spätestens 2023 aus. Die Fördersätze für Biomassekessel werden im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Lösungen abgesenkt. Ziel ist es, keine Fehlanreize in diesem Bereich zu setzen.

Mehr Förderung für Weiterbildung

Um den Fachkräftemangel zu adressieren, Daher werden zusätzliche Aus- und Weiterbildungen für Effizienzexperten und Handwerker gefördert. Beratungsinstrumente wie der individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) und weitere Beratungsangebote sind zu stärken. Wege zu einem verpflichtenden Einsatz individueller Sanierungsfahrpläne bei gleichzeitiger Förderung werden geprüft. Die Maßnahme wird spätestens im Jahr 2022 eingeführt.

Nicht nur im Gebäudeteil des Sofortprogramms, auch in einigen anderen Paragraphen gibt es Punkte, die Energieberaterinnen und Energieberater beachten sollten. Im Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) wird der Fördersatz für die Nutzung von außerbetrieblicher Abwärme (Fernwärme) auf 45 Prozent (für KMU: auf 55 Prozent) erhöht, um das vorhandene industrielle Abwärme-Potential auszuschöpfen.

Beratung zu Abwärmenutzung in Unternehmen wird gefördert

Mit einem zusätzlichen Beratungsprogramm/-modul zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung zum Abbau der nicht-monetären Hemmnisse wird die Zahl der realisierten Vorhaben noch weiter gesteigert.

Bei PV liegt ein Fokus liegt auf dem Repowering von Altanlagen, um bestehende Kapazitäten zu sichern.

Beim CO2-Preis könnte es zu einer Umverteilung auf Kosten der Vermieter kommen. Sie sollen künftig 50 Prozent der Kosten des CO2-Preises beim Heizen tragen. „Dies entlaste Mieterinnen und Mieter und und schaffe zugleich einen Anreiz zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden, heißt es im Sofortprogramm.

Die bisher vorgesehenen Finanzmittel des mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen neuen Förderprogramms BEW zur Transformation fossiler Wärmenetze werden zwischen 2022 und 2027 auf-gestockt. In den geförderten Wärmenetzen soll die Wärme zu mindestens 50% aus nachhaltigen erneuerbaren Energien kommen oder Abwärme nutzen. Durch die Aufstockung der Mittel können die Reichweite des Programms vergrößert und weitere CO2-einsparende Transformationsmaßnahmen angereizt werden. pgl

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