Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

KMU bekommen Ladeinfrastruktur gefördert

Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften ruft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf, Anträge zu stellen. Das sollten sie allerdings zügig tun, denn die Anträge will das Ministerium im Windhundverfahren bewilligen. Das heißt, wessen Antrag zuerst eingeht, der wird zuerst berücksichtigt und kann bis zu 80 Prozent seiner Investitionskosten vom Staat übernommen bekommen. „Rasant steigende Zahlen bei den Zulassungen von E-Fahrzeugen machen den beschleunigten Aufbau von Ladesäulen dringend nötig, denn wir wollen, dass Kundinnen und Kunden überall einfach laden können“, begründet Johannes Pallasch, Leiter Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, die staatlichen Zuschüsse. Das neue Förderprogramm unterstreiche die Bedeutung des kommunalen Umfelds und der KMUs beim Aufbau eines flächendeckenden und nutzungsfreundlichen Gesamtsystems. Kommunale sowie kleine und mittelständische Unternehmen würden die lokalen Bedarfe kennen und seien vor Ort wichtig für die Akzeptanz der Elektromobilität.

Förderung soll schnell helfen

Die Förderung ist laut BMVI als schnelle Hilfe für KMU gedacht. So erhielten zum Beispiel die durch die Corona-Pandemie besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes durch die Richtlinie die Möglichkeit, einen Ladepunkt kostengünstig aufzustellen und auf diese Weise ihre Kundenakzeptanz zu steigern. Gerade im ländlichen Raum würden diese Einrichtungen zudem über eine signifikante Anzahl an Stellplätzen verfügen, was die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur besonders attraktiv mache. Auch kommunale Unternehmen können von der Förderung profitieren. Weitere Förderprogramme sollen dem BMVI zufolge folgen. Für Frühjahr steht mit einem Volumen von 500 Millionen Euro die Neuauflage des Förderprogramms Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge an, mit zwischen 2017 bis 2020 mehr als 30.000 öffentliche Normal- und Schnellladepunkten unterstützt worden sind. Im Sommer plant das Ministerium zudem ein Förderprogramm mit 350 Millionen Euro für gewerbliches Laden bei Flottenanwendungen und für Beschäftigte. 

Die Förderung im Detail

  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, die den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der vergangenen zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
  • Gefördert wird

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) zwischen 3,7 und 22 Kilowatt mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 4.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 bis maximal 50 Kilowatt mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 16.000 Euro pro Ladepunkt,
  • der Anschluss an Niederspannung inklusive Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 10.000 Euro Förderung pro Standort sowie
  • der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 Prozent der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
  • Quelle: BMVI / jb

    Bleiben Sie auf dem Laufenden in Sachen Energieberatung und Energiewende mit unserem Newsletter.