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Förderprogramm Batteriespeicher neu aufgelegt

In der ersten Förderrunde bis Juli 2019 sind rund 4000 Projekte bezuschusst worden, die einen Zubau von etwa 50 Megawatt Photovoltaik-Leistung und 31,5 Megawattstunden Speicherkapazität ermöglichten. Jetzt stehen in den Jahren 2021 und 2022 Fördermittel von zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Diese stammen aus dem Maßnahmenpaket der Landesregierung „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“, das durch die Förderung innovativer und klimafreundlicher Technologien die Folgen der Corona-Pandemie auf die baden-württembergische Wirtschaft abmildern soll. Förderanträge zum neu aufgelegten Programm können ab dem 1. April 2021 bei der L-Bank gestellt werden.

Förderprogramm soll Ausbau von PV-Speichern voranbringen

„Mit der Neuauflage führen wir die Erfolgsgeschichte des Förderprogramms ‚Netzdienliche Photovoltaik-Speicher‘ fort. Das Programm setzt für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg attraktive Anreize, sich für die Energiewende zu engagieren. Zudem beschert es Unternehmen und Handwerk im ganzen Land neue Aufträge und trägt damit zur wirtschaftlichen Erholung in Baden-Württemberg bei“, sagte Minister Franz Untersteller anlässlich der Veröffentlichung des Förderprogramms in Stuttgart. Das Programm leiste einen wichtigen Beitrag, erneuerbare Energien und Speicherkapazitäten im Land weiter auszubauen. Und mit der Vorgabe, die Photovoltaik-Anlage in Kombination mit dem Speicher netzdienlich zu betreiben, trage es außerdem zur Entlastung der Verteilnetze bei, so der Minister.

Zuschusshöhe hängt von der Leistung der PV-Anlage ab

Das Förderprogramm gewährt einen Zuschuss je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität. Die Höhe des Förderbetrags hängt von der installierten Leistung der Photovoltaik-Anlage ab, die mit dem Batteriespeicher errichtet wird. Wird ein Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) eingebaut, wird ein Zuschuss von 200 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität gewährt. Liegt die installierte Leistung der mit dem Speicher errichteten Photovoltaik-Anlagen darüber, erhöht sich der Zuschuss auf 300 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität.

Im Rahmen des Programms sind darüber hinaus noch weitere Förderungen möglich. Wenn ein netzdienlicher Ladepunkt für Elektrofahrzeuge eingerichtet wird, wird ein einmaliger Bonus in Höhe von 500 Euro gewährt. Zudem werden Fördervorhaben mit einer Photovoltaik-Anlage, deren installierte Leistung über 100 kWp beträgt, mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2500 Euro unterstützt.

Für Ladepunkte von E-Autos gibt es einen Bonus

Die Förderung kann darüber hinaus mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme, zum Beispiel auf Bundesebene, verknüpft werden. Um die Vorhaben schnell umsetzen zu können und einen baldmöglichsten Anschluss der Anlagen an das Stromnetz zu ermöglichen, sieht das Programm einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ vor. Das heißt, bereits nach der Antragstellung können Aufträge vergeben werden und die Installation der Photovoltaik-Anlage und des Speichers kann erfolgen. Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 begonnen werden, können gefördert werden, wenn der Antrag spätestens bis zum 1. Juli 2021 gestellt wird.

Link zu Informationen zum Förderprogramm auf unserer Internetseite: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/informieren-beraten-foerdern/foerderprogramme-im-gebaeudebereich/pv-speicher/.

Link zur Website der L-Bank: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/foerderung-netzdienlicher-photovoltaik-batteriespeicher.html. Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg / pgl

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