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BEG erhöht Förderung für energetische Sanierungen

Die verbesserte Förderung ist Teil der zweiten Stufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die zum 1. Juli 2021 in Kraft tritt und bereits beantragt werden kann. Neu aufgenommen ist die Effizienzhausklasse 40 mit einer besonders guten Förderung. Ein Bonus von fünf Prozentpunkten ist möglich für alle, die nach der Sanierung überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Sie profitieren dann auch von einer Erhöhung der förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro. Auch die im Januar gestartete erste Stufe, die Neuordnung der Einzelmaßnahmenförderung, wird nun abschließend geregelt. „Damit ist die Förderung von energetischen Maßnahmen so attraktiv wie noch nie“, Frank Hettler von Zukunft Altbau.

Neue BEG-Förderstufe wird eingeführt

Bei der Förderung von energetischen Gesamtmaßnahmen kommt es zu folgenden Änderungen: Bei Wohngebäuden fällt das Effizienzhaus 115 als nicht zukunftsfähiger Standard aus der Förderung. Die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 bestehen weiter. Die Förderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen besonders hohen Zuschuss von 45 Prozent. Außerdem hat der Bund einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien eingeführt. Die EE-Klasse bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Zusätzlich steigen durch den EE-Bonus die förderfähigen Kosten von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit an. Wer für den bislang anspruchsvollsten Standard, das Effizienzhaus 55, einen Zuschuss von 40 Prozent und damit bis zu 48.000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält nun mit der neu eingeführten EE-Klasse bis zu 19.500 Euro mehr, maximal 67.500 Euro. Beim neuen Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man sogar auf bis zu 75.000 Euro Fördergeld.

Zukunft Altbau

Auch Förderung der Einzelmaßnahmen ändert sich

Zum 1. Januar traten bereits Änderungen beim Investitionszuschuss in Kraft, nun gibt es die neuen Konditionen auch beim Kredit mit Tilgungszuschuss. Wer künftig eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durchführen lässt, den iSFP bereits besitzt oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 durchführen hat lassen, erhält einen Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Mit ihm erhöht sich die Basisförderung um weitere fünf Prozentpunkte, wenn eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan realisiert werden. „Die Gebäudeenergieberatung als optimaler Einstieg in die Sanierung wird dadurch finanziell attraktiver“, betont Hettler. Da der Staat die Beratung bereits mit 80 Prozent fördere, mache sie sich schon mit einer realisierten Maßnahme über den iSFP-Bonus mehr als bezahlt.

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere aufeinander folgende Jahre hinweg beantragt werden. Der iSFP-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Bedingung ist jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität. Um Missbrauch zu verhindern, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben. Antragsberechtigt für die Förderung von Einzelmaßnahmen sowie Gesamtsanierungen sind neben den Eigentümern auch Pächter oder Mieter sowie Contractoren. Sie bedürfen jedoch einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers.

Baubegleitung bekommt mehr Zuschuss

Ab Juli gibt es für die Baubegleitung bei Effizienzhäusern mehr Fördergeld: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gewährt der Staat für die Beratung durch EnergieeffizienzexpertInnen Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 5.000 Euro pro Vorhaben. Zuvor waren es maximal 4.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 20.000 Euro. Der Zuschuss für die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen ist halb so hoch: Bis zu 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt. Das BAFA nimmt künftig die Anträge für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse an, die KfW die Anträge für die Einzelmaßnahmen-Kredite. Für die Gesamtsanierungen, die Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Quelle: Zukunft Altbau / jb

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