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PV und KWK: Finanzministerium vereinfacht Regelung zur Einkommenssteuer

Betreiberinnen und Betreiber von Brennstoffzellen, kleinen Blockheizkraftwerken und PV-Systemen, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb gegangen sind, können sich jetzt auch rückwirkend mit einem formlosen Antrag von der Zahlung der Einkommensteuer befreien lassen. Die Regelung gilt für Blockheizkraftwerke mit weniger als 2,5 Kilowatt Leistung und für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zehn Kilowatt, „die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind“.  Bei der Prüfung, ob es sich um ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Ein- und Zweifamilienhaus handelt, ist laut dem Ministeriumsschreibens ein eventuell vorhandenes häusliches Arbeitszimmer unbeachtlich. Gleiches gelte für Räume, zum Beispiel Gästezimmer, die nur gelegentlich entgeltlich vermietet würden, wenn die Einnahmen hieraus 520 Euro im Veranlagungszeitraum nicht überschreiten.

ASUE begrüßt Regelung zur Einkommenssteuer und klagt über weitere gesetzlichen Vorgaben

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) begrüßt die neue Entscheidung: „Damit reduzieren private Anlagenbetreiber den oft mühsamen Schriftverkehr mit den Finanzämtern und verbessern gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage.“ Allerdings bewertet der Fachverband die neue Regelung nur als weiteren kleinen Schritt auf dem Weg, die dezentrale, private Energieerzeugung zu vereinfachen. Er bemängelt, dass im Zuge der Regelung die Pflicht zur Umsatzsteuer und die zwingende, unternehmerische Tätigkeit in einer Art Bagatellregelung nicht zurückgenommen worden sind. Wegen dieser und weiterer Regelungen erscheine der die Verwaltung einer KWK-Heizung zu kompliziert, sodass sie trotz guter Fördermöglichkeiten der KfW häufig nicht installiert würden. So müssten die Betreiberinnen und Betreiber unter anderem regelmäßig Zählerstände melden und Meldungen über verbrauchte Energierohstoffe abgeben. Auf letztere müssten sie zudem Steuern entrichten. Quelle: ASUE / jb

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