Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Europa

EU-Parlament segnet neue EU-Gebäuderichtlinie ab

© VEX Collective / iStock / Thinkstock
Das Europäische Parlament hat am 17. April 2018 der überarbeiteten Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (auch: EPBD, EU-Gebäuderichtlinie) endgültig zugestimmt. Die vereinbarten Änderungen ermöglichen nach Angaben der EU-Kommission „das enorme Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudesektor – dem energieintensivsten Bereich in Europa – zu erschließen“. Die neuen Vorschriften zielen unter anderem darauf ab, bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Anlagen nachzurüsten und die Energieeffizienz neuer Gebäude durch den Einbau „intelligenter“ Systeme zu verbessern. Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht der EU-Kommission:
  • ein klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden;
  • Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen;
  • Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (allerdings in geringerem Umfang als ursprünglich im Vorschlag der Kommission vorgesehen);
  • Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren;
  • Integration und erhebliche Stärkung langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden;
  • Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen;
  • Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

 

So geht es jetzt weiter

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden muss der Ministerrat seine Zustimmung in den kommenden Wochen noch formal bestätigen. Kurz danach wird der Text dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richtlinie dann in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Falls der EU-Gebäuderichtlinie auf den letzten Meter nicht noch eine größere Hürde in den Weg gestellt wird, steht die GroKo bald in der Pflicht, in der laufenden Legislaturperiode noch die offenen Punkte der aktuellen (beispielsweise Definition des Niedrigstenergiegebäude-Standards) sowie die neue EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. GLR