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Änderungen im EDL-G

Herr Bareiß, was ist der Anlass, dass das EDL-G derzeit novelliert wird? Die Erfahrungen und Rückmeldungen haben uns deutlich gemacht, dass das EDL-G vereinfacht und weiterentwickelt werden muss. So haben wir die Erfahrungen der ersten Energieauditrunde im Jahr 2015 auf Seiten der Unternehmen, Energieberater und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die in Auftrag gegebene Evaluation ernst genommen und jetzt umgesetzt.  Das EDL-G verpflichtete 2015 Nicht-KMU erstmals zum Energieaudit, dann alle weiteren vier Jahre. Deshalb steht für viele Nicht-KMU in diesem Jahr das nächste Energieaudit an. Sowohl die Unternehmen als auch die Auditoren, die dies durchführen, sind nun verunsichert, weil sie nicht wissen, ab wann die novellierte Fassung zu beachten ist. Was können Sie zum Zeitplan, dem Inkrafttreten der Novelle und den Übergangsfristen sagen? Die Vorschläge zur Novellierung des EDL-G wurden Mitte März vom Kabinett gebilligt und sind jetzt im parlamentarischen Verfahren. Wir rechnen mit dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen Anfang Juli. Auch wenn im weiteren parlamentarischen Verfahren natürlich noch Änderungen möglich sind, können und sollten sich die Unternehmen und Energieauditoren mit den Eckpunkten der vom Kabinett verabschiedeten Novelle schon jetzt vertraut machen. Welche Anforderungen ändern sich mit der Novelle? Für die meisten verpflichteten Unternehmen wird sich außer der Abgabe einer nicht-öffentlichen Online-Energieaudit-Erklärung nichts Wesentliches ändern. Mit der Online-Energieaudit-erklärung setzen wir die von der EU-Kommission geforderte Vollzugskon ...

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