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Energiedienstleistung

EDL-G-Novelle: GIH schlägt Verbesserungen vor

© LisLud / iStock / Getty Images Plus
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) anpassen. Dies ist für Energieberater wichtig, die derzeit Energieaudits anbieten. Die Gesetzesnovelle soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Dazu finden in Kürze Länder- und Verbändeanhörungen statt, an der sich der GIH beteiligt.

Der Gesetzentwurf des BMWi ist jedoch noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. In einer Stellungnahme hat der GIH Verbesserungsvorschläge für die Novelle zusammengefasst.

Nach Information des GIH sei zu erwarten, dass die Energieauditpflicht für rund 3500 Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von maximal 500 MWh/a entfällt. Anlässlich der Stellungnahme hat der GIH auch seine Forderung wiederholt, dass in Gesetzen genannten Normen Energieberatern und Unternehmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zudem schlägt er vor, die derzeitigen Zulassungsanforderungen für „Energieberatung im Mittelstand“ auch für Auditoren anzuwenden. GLR