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Förderung

KfW: Änderungen bei Zinsbindung und Tilgung

© turk_stock_photographer / iStock / Thinkstock
Die KfW hat in einer Information für Multiplikatoren vom 22. Januar 2018 für ihre Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren 151/152, 153, 430 Änderungen, neue Merkblätter und Anlagen angekündigt.

1. Produktänderungen ab 17.04.2018 (151/152, 153)

Für Kreditanträge, die ab dem 17. April 2018 bei der KfW eingehen, gelten überarbeitete Merkblätter mit folgenden Änderungen:

  • Einstellung der 20-jährigen Zinsbindung (153): Das 20-jährige Zinsbindungsangebot entfällt. Es wird weiterhin eine 10-jährige Zinsbindung mit unveränderten Kreditlaufzeitvarianten angeboten.
  • Einführung einer Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen (151/152, 153): Für außerplanmäßige Tilgungen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich. Vor dem 17.04.2018 beantragte Darlehen behalten ihre kostenfreien Sondertilgungsrechte.
  • Reduzierung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit auf 6 Monate (151/152, 153): Die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wird reduziert. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird 6 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.

Laut KfW dienen die genannten Maßnahmen dazu, die Refinanzierungs- und Wiederanlagerisiken für den Bundeshaushalt zu reduzieren und die Planbarkeit der Kosten zu erhöhen.

2. Wegfall der Anlage zum Merkblatt „Liste der Technischen FAQ“ (151/152, 153)

Die „Liste der Technischen FAQ“ entfällt als Anlage zum Merkblatt und steht künftig als nicht verbindliches „Infoblatt“ im Partnerportal zur Verfügung.

3. Überarbeitete Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“ (151/152, 153)

Die „Technischen Mindestanforderungen“ werden um wenige verbindliche Regelungen aus der „Liste der Technischen FAQ“ ergänzt. Außerdem gibt es redaktionelle und geringe inhaltliche Anpassungen. Für die Anwendung der Verwendungszwecke ergeben sich keine Änderungen.

4. Überarbeitete Anlage zum Merkblatt „Liste der förderfähigen Maßnahmen“ (151/152)

In der Liste gibt es klarstellende und ergänzende Anpassungen, z.B. für den Einsatz von Smart-Home-Technologien.

5. Produktänderungen, neues Merkblatt und Anlagen ab 17.04.2018 (430)

Entsprechend den Änderungen in der Kreditvariante wird die Zuschussvariante angepasst:

  • Neues Merkblatt ab 17.04.2018
  • Wegfall der Anlage zum Merkblatt „Liste der Technischen FAQ“
  • Überarbeitete Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“
  • Überarbeitete Anlage zum Merkblatt Liste der förderfähigen Maßnahmen“

Die neuen Merkblätter und Anlagen für die Kreditprogramme (151/152, 153) können ab sofort im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal (Registrierung erforderlich) heruntergeladen werden. Das Merkblatt für „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) kann ab dem 01. Februar 2018 im Partnerportal abgerufen werden.

Produktanpassungen im IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217, 218) zum 17.04.2018

Zusätzlich wurden in der „KfW-Information für öffentliche Einrichtungen vom 26. Januar 2018 Produktanpassungen im „IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ (217, 218) zum 17. April 2018 mitgeteilt, die folgende Punkte betreffen:

  • Einführung Förderhöchstbetrag
  • Keine Aufstockung des Kreditbetrags oder des Tilgungszuschusses möglich
  • Rechtzeitige Antragstellung
  • Anpassung der Definition Vorhabensbeginn
  • Anpassung der datenschutzrechtlichen Erklärung in der „Bestätigung zum Kreditantrag“
  • Neue Förderbedingungen bei Erweiterungsbauten
  • Einschränkung der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Umbenennung KfW-Effizienzhaus in KfW-Effizienzgebäude
  • Anpassung der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen“

Link zur KfW-Information (Registrierung erforderlich). GLR