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FÖRDERUNG

Hochwasser: Unbürokratische Hilfe beim MAP

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist Hausbesitzer, deren Heizungsanlage durch das verheerende Hochwasser in diesem Jahr zerstört wurde, auf die Fördergelder aus dem Marktanreizprogramm (MAP) für Öko-Heizungen in Gebäuden, die vor 2009 errichtet wurden, hin. BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff: „Wer jetzt in Folge der Hochwasserkatastrophe seine Heizung erneuern muss, sollte eine Heizung mit erneuerbaren Energien in Betracht ziehen. Beispielsweise fördert das BAFA für einen Gas-Brennwertkessel in Kombination mit einer Solarkollektoranlage 2000 Euro, für eine Pelletheizung 2900 Euro oder für eine Wärmepumpe 3300 Euro.

Damit die betroffenen Menschen ihre Wohngebäude möglichst schnell wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzen können, sichert das BAFA eine kurzfristige und unbürokratische Bearbeitung der Anträge zu. Fristen zur Einreichung der vollständigen Unterlagen oder zur Inbetriebnahme der Anlage sollen laut BAFA großzügig bemessen werden. Wallraff: „Der besondere Vorteil der MAP-Förderung besteht darin, dass sie mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinierbar ist. Die Obergrenze ist das Doppelte des BAFA-Zuschusses. Wer also vom BAFA beispielsweise 2900 Euro für seine Biomasse-Heizungsanlage erhält, kann für diese Anlage insgesamt einen Zuschuss von 5800 Euro bekommen.“

Die Förderung nach dem MAP ist mit dem Hochwasserfonds von Bund und Ländern kombinierbar, mit dem eine umfassende und schnelle Unterstützung gewährleistet werden soll. Um die Antragsbearbeitung im BAFA zu erleichtern, sollte bei Leistungen aus diesem Fonds klar ausgewiesen werden, wie hoch der Anteil für die regenerative Heizungsanlage ist. Solange dieser nicht den BAFA-Fördersatz überschreitet, sei eine Kombination problemlos möglich.

Hochwasseropfer, die bereits mit erneuerbaren Energien geheizt und hierfür einen Zuschuss aus dem MAP erhalten haben, werden gebeten, das BAFA direkt zu kontaktieren, um die Möglichkeiten der Förderung einer Ersatzheizung abzuklären. Details zur Förderung sowie die Antragsformulare: www.heizen-mit-erneuerbaren-energien.de GLR