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FÖRDERUNG

Höhere Zuschüsse pro Vor-Ort-Beratung

Nach den Ankündigungen auf dem effizienz.forum von Wulf Bittner, Referatsleiter im BAFA, hat nun die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigt, dass bei der Vor-Ort-Beratung die Grundförderung erhöht wird. Es sei beabsichtigt, die Zuschüsse für die Vor-Ort-Beratung von derzeit 300 Euro für ein Einfamilienhaus auf 400 Euro und von 360 Euro für ein Mehrfamilienhaus [Anmerkung: Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten] auf 500 Euro anzuheben, „um so die Attraktivität der Beratertätigkeit langfristig zu sichern“. Die Ressortabstimmung hierzu laufe zurzeit.

Neue Inhalte für den Beratungsbericht
Bittner berichtete über weitere anstehende Richtlinienanpassungen: Die Blower-Door-Bonusförderung entfällt, die Boni für Thermografie und Stromsparberatung bleiben aber erhalten. Der Bewilligungszeitraum wird von drei auf sechs Monate verlängert, jedoch entfällt die zusätzliche Vorlagefrist – d.h. alle Unterlagen sind innerhalb dieser sechs Monate im BAFA einzureichen. Auch die geforderten Inhalte der Beratungsberichte werden geändert: Ein Gesamtsanierungskonzept mit dem Mindestziel KfW-Effizienzhausniveau sowie ein konkreter Maßnahmenfahrplan für die sinnvolle stufenweise Sanierung und mindestens ein für den Beratungsempfänger realisierbarer Maßnahmenvorschlag müssen künftig vorgelegt werden. Damit will die Bundesregierung die Umsetzung durch den Hausbesitzer besser berücksichtigen und das Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050 stärker unterstützen.

BAFA-Beraterliste / Energieeffizienz-Expertenliste
Zum 1. Juli 2012 werden die für die Vor-Ort-Beratung antragsberechtigten Energieberater nicht mehr in der BAFA-Beraterliste, sondern in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena unter www.energie-effizienz-experten.de veröffentlicht. Hierfür müssen sie bei der dena ein separates Eintragungsverfahren durchlaufen. Das BAFA prüft jedoch als zuständige Bewilligungsbehörde auch weiterhin die Antragsberechtigung für das Förderprogramm Vor-Ort-Beratung. Für die Antragsberechtigung ist es unerheblich, ob sich Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena eintragen lassen. Antragsberechtigte, die sich nicht in der dena-geführten Liste eintragen, können weiterhin das Vor-Ort-Beratungsprogramm durchführen. Die Anforderung an die fachliche Qualifikation der Antragsberechtigten soll zum 1. Januar 2013 geändert werden. Bisher antragsberechtigte Energieberater soll das auch in Zukunft bleiben (Bestandsschutz). GLR

Uns interessiert Ihre Meinung: redaktion.geb-letter@geb-info.de

Einen ausführlichen Bericht über das effizienzforum und die dort diskutierten Themen finden Sie in der GEB-Ausgabe 04-2012, die am 12. April erscheint. Hier können Sie ein kostenloses Probeabo anfordern.