Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
FÖRDERUNG

KfW-Aktionsplan zur Energiewende

Durch den von der Bundesregierung beschleunigten Umbau der Energieversorgung rechnet die KfW kurz- und mittelfristig mit einem erhöhten Investitionsbedarf. Die KfW will die Umsetzung der Energiewende durch passende Finanzierungsangebote unterstützen. Die dafür relevanten Förderprogramme sollen zum 1. Januar 2012 ausgebaut werden. Ende September hat die Bankengruppe bereits über Eckpunkte informiert. Details zu den einzelnen Programmen sollen nach Abschluss der Abstimmungsgespräche mit den Ministerien bekanntgemacht werden, auch soll es dann entsprechende Merkblätter geben. Folgende Eckpunkte hat die KfW veröffentlicht:


  1. Programme für private Haushalte und die Wohnungswirtschaft: Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 beschlossen, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in 2012 auf 1,5 Mrd. Euro aufzustocken und in gleicher Höhe bis 2014 zu verstetigen. Diese Entscheidung schafft für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ Planungssicherheit für Investoren und gibt Spielraum, die im Marktvergleich inzwischen sehr attraktiven Konditionen aufrecht zu erhalten. Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ können beispielsweise aktuell Förderdarlehen mit Zinssätzen von 1,00 % p.a. in Verbindung mit Tilgungszuschüssen von bis zu 12,5 % beantragt werden. Zudem soll ab 2012 die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen in denkmalgeschützten Gebäuden und erhaltenswerter Bausubstanz substantiell vereinfacht werden.
  2. Programme für Investitionen im kommunalen und sozialen Bereich:
    a) Kommunal Investieren und Sozial Investieren: Im Bereich der kommunalen und sozialen Infrastruktur werden wir bereits zum 1. Oktober 2011 unser Förderangebot insbesondere für große Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz in den Basisprogrammen für kommunale Unternehmen (Kommunal Investieren) und soziale Organisationen (Sozial Investieren) durch Anhebung der Förderhöchstbeträge auf 50 Mio. Euro pro Vorhaben verbessern. Zudem werden wir im I. Quartal 2012 ein neues, besonders zinsgünstiges Förderangebot für Kommunen und kommunale Unternehmen zum Ausbau von Netz- und Speicherkapazitäten sowie zur zinsgünstigen Finanzierung von hocheffizienten Kraftwerken auf fossiler Basis (Gas) einführen.
    b) Energetische Stadtsanierung: Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit dem Bund ein neues Förderangebot „Energetische Stadtsanierung“ im Ergebnis des Energiekonzepts der Bundesregierung, um künftig Energieeffizienzinvestitionen in Stadtquartieren noch stärker zu fördern. Mit diesem Angebot wollen wir neben Kommunen auch die Initiative privater Akteure im Quartier stärken. Über die Gebäudesanierung hinaus sollen zusätzliche Effizienzpotenziale in Energieverbrauchssektoren, z.B. in der Wärmeversorgung, erschlossen werden.
  3. Programme für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft:
    a) KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard: Im KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard soll der Kredithöchstbetrag für alle Maßnahmen von bislang 10 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro angehoben werden. Damit soll dem gestiegenen Finanzierungsbedarf, u.a. beim sogenannten Repowering bestehender Anlagen, Rechnung getragen werden. Darüber hinaus freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Kredite für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. Euro und kommunale Unternehmen ebenfalls zu den Konditionen des KfW-Programms Erneuerbare Energien – Standard angeboten werden sollen. Bislang gelten für diesen Antragstellerkreis die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits außerhalb KMU.
    Für Kredite zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen sollen dann ebenfalls einheitliche Konditionen, unabhängig vom Antragsteller, gelten.
    b) ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm: Die Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen soll ab 1. Januar 2012 in einem eigenen Programm gebündelt werden. Der Kredithöchstbetrag von 10 Mio. Euro soll ebenfalls deutlich erhöht werden. Die förderfähigen Maßnahmen und die Kriterien hinsichtlich der nachzuweisenden Effizienzverbesserungen bei Neu- und Ersatzinvestitionen sowie bei Investitionen im Gebäudebereich bleiben unverändert. Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen sollen ebenfalls in einem eigenen Programm gefördert werden. Hierfür soll der Regelhöchstbetrag von derzeit 2 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro angehoben werden. Diese Kreditobergrenze kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere umweltpolitische Förderwürdigkeit besitzt.