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RECHT

Innendämmung ist Privatangelegenheit

Trotz hohem Energieverbrauch: In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften findet sich keine Mehrheit für die Dämmung der Außenfassade. Bei einer Innendämmung haben die Miteigentümer jedoch kein Mitspracherecht, so der Verein wohnen im eigentum. „Die Innendämmung ist eine Maßnahme im bzw. am Sondereigentum, zu der jeder Eigentümer im Rahmen seines Nutzungsrechtes gem. § 13 Abs. 1 WEG berechtigt ist“, erklärt Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Autor des „Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer“. „Voraussetzung ist allerdings, dass durch die Maßnahme keine Schäden oder Folgeschäden am gemeinschaftlichen Eigentum entstehen, zum Beispiel durch Bildung von Wärmebrücken oder Schäden an der Bausubstanz.“ GLR