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EUROPA

Energieminister bestätigen Gebäuderichtlinie

Die Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat am 7. Dezember 2009 den Energieministerrat passiert. Damit kann sie nach der Bestätigung durch das EU-Parlament Anfang 2010 Ende März 2010 in Kraft treten. Zuvor war der Anfang 2009 im EU-Parlament mit großer Mehrheit verschärfte Entwurf der EU-Kommission für eine Neufassung der Gebäuderichtlinie in einem am 17. November 2009 ausgehandelten (vorläufigen) Kompromiss deutlich abgeschwächt worden. Nach den Änderungen des EU-Parlaments hätten ab 2019 alle Neubauten als Netto-Null-Energiegebäude errichtet werden müssen. Daraus geworden ist ein Nahe-Null-Energiegebäude, das trotz geringfügiger Änderung im Namen technisch einen ganz anderen Charakter hat. Wesentliche Punkte der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie sind nach aktuellem Stand:


  • Mindeststandards: Die Mitgliedstaaten setzen in Zukunft nationale Mindeststandards fest. Diese gelten für Neubauten, umfassende Sanierungen sowie bei der Erneuerung wesentlicher Bauteile, beispielsweise des Dachs (in Deutschland bereits umgesetzt). Die nationalen Standards sollen sich dabei an einer europaweiten Vergleichsmethode ausrichten. Bestehende und bewährte nationale Systeme (wie die EnEV) müssen nicht grundsätzlich geändert werden.
  • Neubauten: Ab 2021 (öffentliche Gebäuden ab 2019) müssen alle Neubauten „höchste Energieeffizienzstandards“ aufweisen. Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf soll dann zu wesentlichen Teilen durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
  • Energieausweis: In gewerblichen Immobilienanzeigen muss künftig der Energiekennwert aus dem Energieausweis angegeben werden. Bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages muss der Energieausweis ausgehändigt werden. Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis bleibt erhalten. (Das EU-Parlament hatte im April 2009 beschlossen, nur noch Bedarfsausweise zuzulassen.)

Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt zwei Jahre und bedeutet für Deutschland die ohnehin geplante „EnEV 2012“. Die Bewertung der neuen EU-Gebäuderichtlinie durch Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer: „In Deutschland haben wir bereits seit Jahren hohe energetische Standards im Bauwesen. Passivhäuser werden schon jetzt mehr und mehr zur Praxis. Für Eigentümer und Bauherren in Deutschland wird sich deshalb wenig ändern.“ GLR