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ENERGIEAUSWEIS

Energieausweis: Öffentliche Hand in Verzug

Ab dem 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und über 1000 m2 Nutzfläche ein Energieausweis deutlich sichtbar aushängen. So schreibt es die EnEV vor. Doch trotz langer Übergangsfrist haben bisher 75% dieser Gebäude keinen Energieausweis vorzuzeigen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) unter Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen als Eigentümern von Nichtwohngebäuden1). Die Aushangverpflichtung betrifft laut dena ca. 55.000 öffentliche Gebäude wie Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Landratsämter oder Krankenhäuser. Von den Energieausweisen, die bisher für öffentliche Gebäude ausgestellt wurden, sind 40% bedarfs- und 60% verbrauchsorientiert.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt außerdem für alle Nichtwohngebäude, also auch für die in privater Hand: Bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer muss dem potenziellen Interessenten spätestens auf Nachfrage ein solches Dokument vorlegen. Für Wohngebäude wurde die Energieausweispflicht am 1. Juli 2008 stufenweise eingeführt. Schon seit dem 1. Januar 2009 benötigen alle Wohngebäude einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. GLR

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1) Die Umfrage wurde von TNS Emnid im April und Mai 2009 durchgeführt. Befragt wurden insgesamt 300 öffentliche Eigentümer.