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ENERGIEAUSWEIS

Kann man Energieausweise überprüfen?



Begeistertes Lob und gleichzeitig harsche Kritik ernteten wir für die Veröffentlichung des Artikels Überprüfungstool für Energieausweise im letzten GEB-Letter.

Lob...
„Der Online-Energiebedarfsrechner ist eine hervorragende Hilfe.“ „Ich habe den Energieausweisrechner ausprobiert. Er ist ziemlich gut, sogar sehr gut. Die Abschätzung liegt nur knapp 10% unter dem gemessenen verbrauch eines 1000 m 2 Objekts Baujahr 1898. 100 Punkte für das iwu.“ „Super einfach und schnell auszufüllen, hilft auch für eine Grob-Beurteilung durch Eigentümer.“ „Ich habe das gerade getestet. Gefällt mir sehr gut. Schön ist auch die Sanierungsauswahl am Ende.“ „Ich habe gerade fünf von mir erstellte Energiebedarfsausweise ‚überprüft’. Ich bin begeistert von der Übereinstimmung. Warum ist das offizielle Verfahren so viel komplizierter und doch nicht genauer?“

...und Tadel
„Der Rechner ist murks. „Dieses „Tool“ ist bestenfalls als Spielzeug für Möchtegern-Ökos tauglich. Ich habe mein Reihenendhaus Baujahr 1995 damit nachgerechnet, das Ergebnis fällt satte 90% zu schlecht aus. Es ist einfach nicht möglich, die vielen Parameter einer Gebäudeenergiebilanz in einen jedermanntauglichen Zweizeiler zu packen.“ „Die Idee eines solchen Tools finde ich gut. Aber: Haben Sie Ihr Tool schon mal überprüft? Ich habe eine handvoll Ausweise (verbrauchs- und bedarfsorientiert) und Energieberatungsergebnisse (ohne EA-Zwängen) überprüft, welche ich selbst erstellt habe. Das Ergebnis: Alle meine Ergebnisse liegen 50 bis 100% höher als die durch Ihr Tool ermittelten Werte.“ „Ich habe mein Haus (Fertighaus Bj. 1975) getestet. Der Wert war mindestens 50% höher, als der effektive Verbrauch und auch gegenüber dem Bedarfsausweis. Bei einem zweiten Einfamilienhaus war der Wert sogar deutlich höher, als der gerechnete Bedarfsausweis.“

Eine zweite Meinung
Um es vorweg zu nehmen: Wir haben den Rechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor unserem Artikel an zwei Mustergebäuden getestet und eine sehr gute Übereinstimmung festgestellt. Wer den Energiebedarfsrechner als Fachmann bedient, muss sich aber darüber im Klaren sein, dass im Hintergrund Einstufungen erfolgen, die nur für typische Gebäude und Nutzung Gültigkeit haben können. Für uns war aber weniger der Energiebedarfsrechner als Energiebedarfsrechner eine Meldung wert, sondern die Tatsache, dass eine Organisation mit relevantem Sprachrohr eine Möglichkeit anbietet, sich für einen Energieausweis eine zweite Meinung einzuholen. Wir wollten darum unsere Leser vorbereiten, dass sie schon morgen mit einer „zweiten Meinung“ konfrontiert werden können. Zwischenzeitlich hat sich die Kunde vom „Überprüfungstool“ im Internet und auch in Tageszeitungen weit verbreitet.

Wie erkläre ich es meinem Auftraggeber?
Viele der Leserbriefe haben aber noch etwas anderes angesprochen: Wie erklärt man eigentlich seinem Auftraggeber die oft drastischen Abweichungen zwischen zwei Verfahren oder die Differenz zwischen dem Offensichtlichen und dem Tatsächlichen Energiekennwert? Wie geht man damit beim Energieausweis und wie bei der Energieberatung um? Welche Konsequenzen hat es auf die Modernisierungsempfehlungen, wenn der gemessene Energieverbrauch deutlich vom berechneten Energiebedarf abweicht, und was setzt man für die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsempfehlungen an? Wir würden das gerne im GEB diskutieren, darum interessiert uns Ihre Meinung . GLR