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ENERGIEAUSWEIS

Energieausweis als Anmietungshindernis

Der Energieausweis ist noch nicht in der Praxis angekommen – zumindest nicht in der Bundeshauptstadt. Dies belegt eine Untersuchung des Berliner Mietervereins (BMV), dessen Testkandidaten sich im Juli und August auf 167 Wohnungsinserate in Zeitungen und im Internet beworben hatten. Sie sollten herausfinden, ob Vermieter und Verkäufer einer Immobilie, die vor 1965 bezugsfertig wurde, dem potenziellen Mieter oder Erwerber einen Energieausweis zugänglich machen. Dies ist seit 1. Juli 2008 über die Energieeinsparverordnung (EnEV2007) verpflichtend.

Rechtskundige Mieter unerwünscht
Die Auswertung des BMV zeigt, dass der Energieausweis nicht das Transparenzinstrument ist, das er sein soll. Ganz im Gegenteil: In jedem zehnten Fall hat die Frage nach dem Energieausweis den potenziellen Mieter aus dem Kreis der Bewerber hinausgeworfen. Offenkundig, so der BMV, seien rechtskundige Mieter nicht wünscht. Damit drohe der Energieausweis zu einem Anmietungshindernis für die Mieter zu werden.

Unbekannt oder nicht vorhanden
Aktuell versuchen die Vermieter, die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, zu unterlaufen. In 38 % der Fälle war der Energieausweis gänzlich unbekannt (selbst bei Wohnungsbaugesellschaften erreichte dieser Wert fast 30 %) oder nicht vorhanden und in weiteren 34 % wurde er erst auf Nachfrage als „vorhanden“ bezeichnet. 11 % der Anbieter wollten ihn erst bei einer Besichtigung präsentieren oder an einem anderen Ort als der angebotenen Wohnung. In 9 % der Bewerbungen führte die Nachfrage gar zum Ausschluss des Bewerbers.

Unmittelbare Vorlagepflicht gefordert
„Der Gesetzgeber muss in Sachen Energieausweis unverzüglich nachbessern, sonst wird dieses Transparenzinstrument seiner Aufgabe niemals gerecht.“ kommentierte BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter den Praxistest seines Vereins. Nur eine unmittelbare Vorlagepflicht mache den Energieausweis wie vom Gesetzgeber beabsichtigt zu einem Transparenzinstrument. Die derzeitige Rechtslage, wonach der Energieausweis nur „zugänglich“ gemacht werden muss, bewirke das Gegenteil. Hintergrund: Per Kabinettsbeschluss war von der Bundesregierung ein Anspruch des Interessenten auf eine Kopie des Ausweises verankert worden - eine Festlegung, die der Bundesrat gestrichen hat und die nun nicht mehr Bestandteil der Verordnung ist.

Armutszeugnis für Öffentlichkeitsarbeit
Ernüchternd und ein blamables Armutszeugnis seien die Testergebnisse auch für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Zudem habe das ständige Nachgeben gegenüber Forderungen von Vermietern und des Wirtschaftsministeriums nicht zu mehr Akzeptanz bei den Vermietern geführt, sondern offenbar den Eindruck erzeugt, der Energieausweis sei ebenso untauglich wie unnötig. GLR

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