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ENERGIEBERATUNG

Schornsteinfeger per Gesetz Energieberater?

Unter gleicher Überschrift hatten wir im GEB-Infoletter 05-2007 (zum Beitrag) über einen Vorschlag des Parlamentarischen Staatssekretärs MdB Michael Müller berichtet. Der hatte am 19. Februar in der Frankfurter Rundschau vorgeschlagen, Schornsteinfeger gesetzlich mit der Energieberatung zu beauftragen. Zwischenzeitlich haben uns rund 50 Leserbriefe zu unserem Beitrag erreicht. Im Folgenden erfahren Sie, was die GEB-Leser von Müllers Vorschlag halten.

Breite Ablehnung mit einem Aber
Wären die Leserbriefe Abstimmungszettel, Müllers politische Gegner würden sich ins Fäustchen lachen. Es gibt zwar auch gut begründete Befürwortungen, mit dem Vorschlag in eine Diskussion einzusteigen, eine deutliche Mehrheit lehnt Müllers Vorschlag aber kategorisch und oft auch mit Empörung ab. Wobei sich der Gegenwind weniger gegen die Energieberaterkollegen im Schornsteinfegerberuf richtet, sondern gegen den Vorschlag und gegen den Vorschlagenden.

Ganz im Gegenteil: Auch von außerhalb kommt durchaus Anerkennung für das, was die Schornsteinfeger bisher bei der Energieberatung geleistet haben und wie sie sich dieses Kompetenzfeld erarbeitet haben. Bei Anstoßberatungen sind (waren) sie in vielen Regionen „Marktführer“ oder ganz alleine aktiv. Und wer genau hinschaut: Dort wo sich Energieberater organisiert haben, sind sie meistens mit hohem Prozentsatz engagiert. Kritik wegen „wohl kaum vorhandenem breiten Wissen bei Baukonstruktion, Bauphysik und Bauchemie“ gibt es zwar auch, allerdings wird hier aus der Energieberatung schon eher eine Sanierungsberatung. Die hat Müller vermutlich nicht gemeint, sonst hätte ihn längst eine Protestwelle diverser Berufsorganisationen überrollt.

Niemand wird per Gesetz Energieberater
Einen gesetzlichen Auftrag unterstützt kaum jemand. Das hat mindestens zwei Gründe: Energieberatung wird als eine höchst individuelle Angelegenheit gesehen, die nicht besonders gut in eine Gebührenordnung passt, schon gar bei jährlicher Wiederholung. Und dann ist da noch der erste Satz aus dem ersten Leserbrief der uns erreicht hat, hier in leicht abgewandelter Form: „Schornsteinfeger können genauso wenig wie jede andere Berufsgruppe per Gesetz Energieberater werden.

Auf diesen Umstand weisen mehrere Leserbriefe hin und kritisieren gleichzeitig die eigenen Interessenvertretungen dafür, dass es so lange dauert, ein bundesweit einheitliches Zertifizierungssystem aufzustellen: „Jetzt haben wir das Dilemma.“ In vielen Zuschriften drückt sich schlicht der Wunsch nach einem eigenen Berufsbild aus. Dieses manifestiert sich auch dadurch, dass die eigene „Energieberaterausbildung“ mehr als Zugangsberechtigung gesehen wird, die „gewachsene Berufserfahrung“ aber nicht ersetzen könne. Mehrere Leserbriefe sprechen auch die Haftungsfrage an. „Würde dann der Gesetzgeber bei einer Fehlberatung haften?“

Sehr interessant ist, dass sich die Geister weniger an der Kompetenz, sondern an der Neutralität scheiden. Während die einen Schornsteinfeger und Neutralität quasi gleichsetzten, haben andere erhebliche Zweifel. Offensichtlich gibt es auch bereits beim Thema Wärmepumpe, die die Geschäftbeziehung mit dem zuständigen Schornsteinfeger abrupt beenden kann, viel Zank im Markt.

Wie wäre es mit Selbsterfahrung?
Nicht jeder benutzt die Wörter Energieberatung und Energieberater mit der gleichen Ehrfurcht wie es viele unserer Leser tun. Wie man uns neulich schrieb „stehen uns fast täglich die Nackenhaare hoch, was alles unter Energieberatung subsumiert wird“. Um dies abzustellen, wird man sich wohl eine Begrifflichkeit suchen, schützen und mit leben füllen müssen. Erste Ansätze sind ja bereits vorhanden.

Am Schluss greifen wir aus einem Leserbrief einen Vorschlag auf, der jedem Politiker ans Herz gelegt sei, der über Energieberatung, entsprechende Richtlinien und Fördergelder sowie über Preise für Energieausweise sprechen oder entscheiden will bzw. muss: Holen Sie sich vorher einmal einen Energieberater ins Haus. Das wäre dann mehrfach gut investiertes Geld und würde viele unausgegorene Vorschläge verhindern. GLR

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