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AKTUELLES

Energiepass: Koalition findet Kompromiss

Am 24. Oktober haben sich die Fraktionsvorsitzenden der Koalition über Eckpunkte der Novelle der Energieeinsparverordnung geeinigt. Bis zuletzt wurde über die Grenzen von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen gestritten. Dann kam auf Basis einer Vorlage von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel der Durchbruch. Aus dem Eckpunktepapier, das der GEB-Redaktion vorliegt:

  • Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 [Anm. der GEB-Redaktion: 1977 trat die erste Wärmeschutzverordnung und 1978 die erste Heizungsanlagenverordnung in Kraft] errichtet wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben. Das gilt auch für Gebäude bzw. Modernisierungen an den Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
  • Für Gebäude, die durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf einen energetischen Stand gehoben worden sind, der mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht, gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
  • Bei größeren Gebäuden [Anm. der GEB-Redaktion: voraussichtlich ab 5 Wohneinheiten] wird eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis eingeräumt.
  • Der Energieausweis im Gebäudebestand soll ab dem 1. Januar 2008 zur Pflicht werden.
  • Energieausweise die schon vor dem 1. Januar 2008 ausgestellt werden, können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden. Auch sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.

Besonders interessant: Die Erstellung von Energieausweisen soll im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms oder anderer Förderprogramme der Bundesregierung finanziell gefördert werden. Dies wird vermutlich ausschließlich für bedarfsorientierte Energieausweise gelten, weil die Förderung nur über die Modernisierungsprogramme möglich ist. Bislang wurde es in Regierungskreisen allerdings für problematisch gehalten, dass Kosten, die Bürgern aufgrund einer Rechtsverordnung entstehen, öffentlich gefördert werden. Deswegen kann über Höhe und Umfang momentan nur spekuliert werden. Aber: Eine (Vor-Ort-)Energieberatung (mit dem „Abfallprodukt“ Energieausweise) ist öffentlich-rechtlich nicht vorgeschrieben und darf deswegen durchaus gefördert werden.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee erläutert den Energieausweis. - PeFed - © PeFed
Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee erläutert den Energieausweis. - PeFed


Am 25. Oktober stellten sich Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und der Staatssekretär Dr. Engelbert Lütke Daldrup der Presse. Tiefensee geht davon aus, dass der Kompromiss jetzt sehr zügig in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet werden kann und schon bald ein EnEV-Referentenentwurf zur Anhörung der Verbände und der Länder in den Umlauf geht. Verkündet werden soll die neue Energieeinsparverordnung dann „Mitte 2007“. Dieses erscheint realistisch, weil insbesondere die Länder sich mit ihrer Wahlfreiheit sehr weit durchgesetzt haben. Außerdem soll erreicht werden, dass bereits vor der obligatorischen Pflicht ab dem 1. Januar 2008 möglichst viele Energieausweise (bei Verkauf und Neuvermietung) ausgestellt werden.

Tiefensee geht davon aus, dass sich mittelfristig in Deutschland etwa 100.000 bis 150.000 Menschen mit dem Ausstellen von Energieausweisen beschäftigen werden. Er erwartet, dass jährlich für rund 900.000 Gebäude Energieausweise ausgestellt werden müssen, davon würden etwa 300.000 der Bedarfsausweispflicht unterliegen. Allerdings ist der Bauminister zuversichtlich, dass sich deutlich mehr Gebäudeeigentümer für den bedarfsorientierten Energieausweis entscheiden werden. Fest stehe, dass beide Ausweisvarianten projektspezifische Modernisierungsvorschläge enthalten müssen.

Gefragt nach Kosten nannte Tiefensee für den Verbrauchsausweis Kosten im Minimum von rund 40 bis 60 Euro und für den Bedarfsausweis von 80 bis 120 Euro. Diese Angaben werden seit einiger Zeit vom Bauministerium genannt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass alle Vereinfachungen genutzt werden, Gebäudepläne vorhanden sind und die Eigentümer sich an der Datenaufnahme beteiligen. Die Kosten dürften deswegen wohl kaum den späteren Marktpreisen entsprechen, wenn man die haftungsrechtlichen Konsequenzen daraus bedenkt und die Energieausweise nicht vom Aussteller als Akquisitionsleistung subventioniert werden. Außerdem wäre bei den genannten Kosten eine Präsentation der Ergebnisse in einem Abschlussgespräch nicht möglich.

Festgelegt wurde auch der Bandtacho für den Energieausweis. Unklar ist aber noch, wie die Übergangsfristen nach Baualtersklassen geregelt werden. Das oben genannte Baujahr 1978 regelt nur die Einstufung für den Bedarfsausweis. Die Einschätzung von 900.000 jährlich zu bewerteten Gebäuden weist aber darauf hin, dass die Fristen aus dem Tiefensee/Glos-Entwurf (April 2006) in etwa beibehalten werden. Vermutlich werden ab 2008 nicht alle Gebäude, sondern zunächst nur die vor einem bestimmten Baujahr errichteten zu bewerten sein. GLR