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AKTUELLES

GIH: Bedarfsausweis statt Optionsrecht

Der Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) hat den von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung kritisiert. Momentan sieht der Verordnungsentwurf ein Optionsrecht für den Eigentümer vor, ob er seine Immobilie mit einem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bewerten lässt.

„Der Verbrauchsausweis hat keine Aussagekraft, weil er keine Vergleichbarkeit bietet“, betont Michael Harjes, 1. Vorsitzender des GIH. Harjes gibt zu bedenken, dass die geplante Verordnung zu einer Verunsicherung der Verbraucher führen werde. Fachverbände, Architekten- und Ingenieurkammern sowie Verbraucherzentralen hätten umfassend kommuniziert, dass der Bedarfsausweis den größeren Verbraucherschutz bietet. Auch der „dena-Energiepass“, den die Deutsche Energieagentur im Auftrag der Bundesministerien entwickelt hat und für den sie nach erfolgreich abgeschlossenem Feldversuch eine Markteinführungskampagne durchführt, basiert auf dem Bedarfsausweis.

„Es ist abzusehen, dass viele Eigentümer sich für den preisgünstiger gehandelten Verbrauchsausweis entscheiden werden, der ihnen aber keine aussagekräftigen Daten liefert“, warnt Harjes. Das von der Immobilienwirtschaft angeführte Kostenargument sieht der GIH mit Skepsis. Der verbrauchsorientierte Energieausweis könne nur dann wesentlich preisgünstiger als der bedarfsorientierte erstellt werden, wenn die Besitzer die Quadratmeterzahl kennen, vor dem Betanken den Restbestand an Heizöl messen sowie erneut nach einem Jahr. „In jedem Fall können aber keine gezielten Modernisierungsvorschläge daraus abgeleitet werden, wie es die Verordnung fordert“, so Harjes. GLR