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IHRE MEINUNG

Bedarf oder Verbrauch?

Eigentlich schlummerte der Streit über Bedarf und Verbrauch. Zumindest seitdem es mehr oder weniger amtlich ist, dass die EnEV 2006 beide Bewertungsverfahren nennen wird. Dann „belebten“ am 12. Januar 2006 der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), Haus & Grund und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen die Diskussion.

In einer Pressekonferenz präsentierten die drei Verbände Ergebnisse aus einem selbst initiierten Praxistest. Dabei haben sechs von der dena gelistete Energieausweis-Aussteller unabhängig voneinander Energieausweise für ein und dasselbe Mehrfamilienhaus (drei Kurz- und vier Langverfahren) und drei weitere Aussteller Energieausweise für ein Einfamilienhaus (Langverfahren) nach dem bedarfsbasierten Bewertungsverfahren aus dem dena-Feldversuch ausgestellt. (Anmerkung: Für die insgesamt zehn Energieausweise wurden sechs unterschiedliche Softwareprogramme verwendet.) Mit dem Vergleich wollte die Immobilienwirtschaft prüfen, welche Abweichungen sich in der Praxis aus der Ermittlung der Eingangsdaten ergeben. Beim ersten dena-Feldversuch seien zwar viele Energiepässe ausgestellt worden, der Evaluationsbericht enthalte zur Qualität der aufgenommenen Daten aber fast keine Aussagen.

Die Ergebnisse bei dem Praxistest der Wohnungswirtschaft (1,65 MB) liegen weit auseinander. Beim Mehrfamilienhaus (MFH) wurden Primärenergie-Bedarfskennwerte zwischen 132 und 212 kWh(m² a) (Kurz- und Langverfahren gemischt) ausgewiesen. Der absolute Primärenergiebedarf schwankt aufgrund zusätzlich stark abweichend ermittelter Gebäudenutzflächen zwischen 113 und 171 MWh/a. Beim Heizwärmebedarf wurden Werte zwischen 47 und 111 MWh/a ermittelt, die Anlagenaufwandszahl variierte von 1,39 bis 2,08. Beim Einfamilienhaus wurden außer bei der Anlagenaufwandszahl ähnlich hohe Differenzen festgestellt. Als „bedenklich“ stuften die Verbände zudem die „unwirtschaftlichen“ Sanierungsempfehlungen ein. Die Kosten für die Energieausweise lagen beim (MFH) bei 240, 310 und 400 Euro im Kurzverfahren und 550, 700 und 1070 im Langverfahren. Beim EFH lagen die Kosten bei 232, 406 und 414 Euro.

Für die Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft ist der Energieausweis nicht mehr als eine Erstinformation für den Eigentümer oder Vermieter, der das Bewusstsein für das Thema Energieverbrauch stärken könne. Er eigne sich aber nicht als Konjunkturprogramm oder als verbesserter Verbraucherschutz. Auch könne er keine Energie sparenden Maßnahmen auslösen. Solche Entscheidungen würden vielmehr durch die Investitionsprogramme der Bundesregierung und durch hohe Energiepreise positiv beeinflusst.

Noch am gleichen Tag hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) sich zu der genannten Pressekonferenz geäußert. „Die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft können den bedarfsorientierten Energiepass nicht erschüttern“, wies Stephan Kohler, dena-Geschäftsführer alle Kritik am bedarfsorientierten Energiepass zurück. Er hält die vorgestellten Ergebnisse für nicht belastbar. Zwei Gebäude können nicht als repräsentative Untersuchung des bedarfsbasierten Energiepasses angesehen werden, so Kohler. Und weiter: „Der Energieausweis ist eine gute Basis für die Beurteilung der energetischen Qualität von Gebäuden. Darüber hinaus unterstützen wir ein freiwilliges und von der Wirtschaft getragenes Qualitätssicherungssystem, das die Ausstellung von Energiepässen weiter standardisiert und so das Vertrauen der Gebäudeeigentümer und Mieter in den Energiepass stärkt.“

Allerdings stehen auch die mit Vereinfachungen einhergehenden Standardisierungen in der Kritik. Diese können zwar grundsätzlich dazu führen, dass die Ergebnisse unabhängiger Bewertungen für ein und dasselbe Gebäude besser übereinstimmen. Allerdings bergen sie die Gefahr, dass sie tendenziell auf die „günstigeren Seite“ bewerten. Damit verschlechtert sich der Energiebedarfskennwert und eröffnet so ein größeres Delta für eine energetische Sanierung, das faktisch nicht vorhanden ist.

Besorgt über den gegenwärtig offen geführter Streit des zu wählenden Bewertungs-Ansatzes für den Energieausweis haben sich auch der Gesamtverband der deutschen Dämmstoffindustrie (GDI) und der Bundesindustrieverband Haus, Energie und Umwelttechnik (BDH) geäußert. Der Praxistest der Wohnungswirtschaft wird als „nicht repräsentativ und tendenziös“ zurückgewiesen.

Nach statistischen Maßstäben ist der Praxistest sicherlich nicht repräsentativ. Er hat aber etwas auf die Tagesordnung gesetzt, was schon länger unter der Oberfläche gärte. Wie reproduzierbar ist ein Energieausweis? Klammert man alle menschlichen Unwägbarkeiten aus einer Gebäudediagnose aus, bleibt bei vielen Gebäuden ohne lückenlose Baudokumentation immer noch ein großer Ergebnisspielraum.

Unwägbarkeiten und Annahmen müssen in anderen Energieausweisen schon länger angegeben werden. So hat der Praxistest der Wohnungswirtschaft mindestens an einer schon häufig kritisierten Stelle Defizite aufgezeigt: Oft wird über nicht vorhandene Bauakten geflucht aber gleichzeitig genauso gehandelt. Die zeitintensive Datenaufnahme verschwindet ohne Kontrollmöglichkeit für den Besteller und ohne dass er sie anderweitig nutzen könnte in einer Bewertungssoftware. In der Regel bekommt der Zahlende nur einen Ausdruck mit Ergebnissen ohne detaillierte Datengrundlage. Eine einheitliche „Datenbank“ mit bidirektionaler Schnittstelle für jede Energieausweis-Software und ein Datenausdruck für den Kunden sind deswegen dringend angezeigt. GLR

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