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GEG-Entwurf regelt Ausstieg aus Öl und Gas

Ab 2024 soll möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Zudem ist geplant, die zulässige Laufzeit bestehender Öl- und Gasheizungen schrittweise zu begrenzen. Das hat die Ampelkoalition bereits vor einem Jahr beschlossen. Die zentrale Maßnahme zur Umsetzung ist der zweite Schritt der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes. Mittelfristiges Ziel ist dann, dass es im Jahr 2045 keine fossil betriebenen Heizungsanlagen mehr gibt, der Ausstieg erfolgt stufenweise.

Vieles im jetzt bekannt gewordenen Entwurf, der sich in der Ressortabstimmung noch ändern kann, entspricht dem Konzept, das das Wirtschafts- und Klimaministerium im Juli 2022 vorgelegt hat. Der Energieberaterverband GIH verweist aber darauf, dass das im Konzept vorgeschlagene zweistufige Vorgehen, bei dem Biomasse nur nachrangig genutzt werden kann, nicht übernommen wurde. Wichtige Neuerung für Energieberatende: Sie dürfen jetzt Energieausweise ausstellen, wenn sie die Bafa Qualifikationsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Wirtschaftlichkeitsgebot wird überprüft

Geplant ist wohl auch, dass man vom bislang geltenden Wirtschaftlichkeitsgebot abweicht. Das hatte viele Schlupflöcher geöffnet und die Durchsetzung der im GEG geforderten Standards erschwert. Um Mieter vor Mehrkosten durch Heizkessel mit Bioenergie oder bei Wärmepumpen in nicht sanierten Bestandsgebäuden zu schützen, soll das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot konkretisiert werden.

Im Neubau kann die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien mit drei Maßnahmen erfüllt werden. Die erste ist ein Anschluss an ein Wärmenetz. Bei bestehenden Wärmenetze muss der Netzbetreiber bis 2026 aufzeigen, wie er den Umstieg auf 65 Prozent erneuerbare Energien erreichen will. Er muss also die Quote nicht erbringen, sondern nur darlegen, wie er dies künftig umsetzt. Auch eine Wärmepumpe ist zulässig, wenn sie den Wärmebedarf vollständig deckt, ebenso Stromdirektheizungen. Letztere aber nur mit zusätzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz des Gebäudes.

Im Bestand bleibt Biomasse zulässig

In Bestandsgebäuden ist „nachhaltige Biomasse“ zulässig, das umfasst auch feste Biomasse, also Holz, aber nur in Kombination mit Pufferspeicher und Solarthermie oder PV. Möglich sind auch Heizungsanlagen auf Basis von Biomethan oder grünem Wasserstoff und Wärmepumpen- Kombis. Da muss die Wärmepumpe aber 30 Prozent der Heizlast abdecken, als Spitzenlastkessel sind Brennwertkessel möglich.

Daneben gibt es eine Reihe von Sonder- und Härtefällen, vor allem dann, wenn Heizungen komplett oder in Teilen ausfallen und ein planvoller Wechsel nicht möglich ist. Daran wird aber noch im Detail gefeilt. Diese Regelungen gelten insbesondere, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz geplant, aber nicht sofort möglich ist oder wenn bei Etagenheizungen einzelne Heizungen ausfallen, aber nicht alle getauscht werden können.

Effizienz wird separat adressiert

Weitere Änderungen sind die Verschärfung der Anforderungen für die Erweiterung von Nichtwohngebäuden, eine Nachrüstverpflichtung für ineffiziente Heizungspumpen bis Ende 2026 und eine Aufnahme von Begriffsdefinitionen zu Gebäudenetz, „grüner Wasserstoff“ und „unvermeidbarer Abwärme“. 

Lob und Tadel: Stimmen zum Entwurf der GEG-Novelle für 65 % EE

Für den Verband Beratender Ingenieure VBI läuft der Entwurf auf ein Verbot von reinen Öl- und Gas-Heizungen hinaus. Ein Vorziehen gegenüber der Ankündigung im Koalitionsvertrag um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 ist aus Sicht der beratenden Ingenieure sehr ambitioniert. Kritisch für ein Gelingen dieser gesetzlichen Vorgaben sei ein Hochlauf der industriellen Produktion von Wärmepumpen und ausreichende Kapazitäten von Fachkräften für den Einbau von alternativen Heizlösungen. An den Kapazitäten der Planerinnen und Planer werde die Wärmewende aber nicht scheitern.

Ein ganz zentraler Punkt der Wärmewende sei die Finanzierung. Das habe auch eine interne Umfrage der Mitgliedsunternehmen des VBI ergeben. Dabei wurden die Kosten neuer Heizungen und vor allem zusätzliche Kosten wie Sanierungsmaßnahmen als größte Hürde in der Umsetzung eingestuft. Nur wenn die Bundesregierung dafür sorge, dass bestehende Förderprogramme wie die BEG umgesetzt werden, könne diese Hürde überwunden werden. Es sei notwendig, hier nicht nur eine ausreichende finanzielle Ausstaffierung zu gewährleisten, sondern auch für Stabilität und Transparenz zu sorgen. Nur so könne genug Vertrauen bei Bauherren aufgebaut werden, um notwendige Maßnahmen auch umzusetzen.
  

Der GIH Bundesverband begrüßt grundsätzlich die politischen Ziele der Bundesregierung, bis 2045 eine Treibhausgasneutralität zu erreichen. Der GEG-Entwurf setze nun die Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes für den Gebäudesektor gemäß Koalitionsvertrag um. Dafür müsse die Wärmeerzeugung rasch auf erneuerbare Energien umgeswitcht werden. Nach den Plänen dürfen ab 2024 keine neuen rein gas- oder ölbetriebenen Heizungen mehr eingebaut werden. Der GIH erachtet es als sinnvoll, dass bei besonderen Konstellationen – wie bei überraschenden Heizungsausfällen im Winter bzw. bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) – zeitlich befristete Ausnahmen gelten sollen.

Wichtige GIH-Forderungen wurden im Gesetzentwurf umgesetzt: Wärmepumpen sollen zukünftig verbindlich hinsichtlich ihrer Effizienz gemonitort werden. Die bisher kaum zu kontrollierenden Maßnahmen aus der EnSimiMaV zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung sowie zum Hydraulischen Abgleich werden gesetzlich übernommen. Energieberater bleiben hierfür zugelassen. Eine Pumpentauschpflicht hält der GIH ebenfalls für sinnvoll. Begrüßt wird auch, dass nun erfolgreiche Absolventen der anspruchsvollen Energieberater-Quereinsteiger-Prüfung neben der BEG auch zur Ausstellung von Energieausweisen zugelassen werden sollen.
 

Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: „Der Entwurf […] schießt weit über die Vereinbarungen der Koalition hinaus. Die FDP wird einem solchen Entwurf nicht zustimmen. Klar ist: Der Gebäudesektor muss klimafit werden. Das funktioniert aber nicht über Nacht und nicht mit der Brechstange. Wir müssen die Menschen mitnehmen – inhaltlich und wirtschaftlich. […] Für uns Liberale ist wichtig, dass wir alle Möglichkeiten nutzen, also vor allem technologieoffen handeln. Im Mittelpunkt muss die CO2-Reduktion stehen. Statt der zu hohen Energiestandards müssen wir endlich die Emissionseffizienz in den Mittelpunkt rücken. […] Für einen CO2-freien Gebäudesektor brauchen wir zudem Wasserstoff, Biogase, Speichertechnologie, alternative Heizsysteme sowie eine bessere kommunale Wärmeplanung. Wir müssen alles ermöglichen, was CO2 spart.“
 

„Ein Festhalten am Status Quo führt uns genauso in eine sozialpolitische Sackgasse wie die Illusion von bezahlbarem Wasserstoff. Hier macht sich die FDP gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft aktuell zum Steigbügelhalter für fossile Geschäftsinteressen.“ Barbara Metz

Stefan Wieland

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Mit dem Gesetzesvorschlag zum fossilen Heizungsausstieg haben Minister Habeck und Ministerin Geywitz die Zeichen der Zeit erkannt. Das Gesetz schafft Planbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Industrie, die Heizungsbranche und das Handwerk und ebnet den Weg für eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen klimafreundlich heizen und unabhängig sein von nicht-kalkulierbaren Gaspreisen. Der Ausstieg aus Öl- und Gas-Heizungen ist der Schlüssel für eine krisenfreie und bezahlbare Wärmeversorgung. Es ist entscheidend, diesen Umstieg auf klimafreundliche Wärme sozial abzufedern.

Hier enthält der Gesetzesentwurf bereits erste positive Vorschläge – sie dürfen im weiteren Verhandlungsprozess nicht unter die Räder geraten. Klar ist: Ein Festhalten am Status Quo führt uns genauso in eine sozialpolitische Sackgasse wie die Illusion von bezahlbarem Wasserstoff. Hier macht sich die FDP gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft aktuell zum Steigbügelhalter für fossile Geschäftsinteressen, die einzig und allein darauf abzielen, den klimapolitischen Fortschritt im Wärmesektor zu blockieren.“ DUH-Faktencheck 65 Prozent Erneuerbare Energie
 

„Behauptungen, die Heizungslandschaft könne so bleiben wie sie ist, weil irgendwann grüner Wasserstoff statt Erdgas durch die Leitungen fließe, sind irreführend.“ Martin Sabel

BWP

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) fordert, die GEG-Novelle schleunigst auf den Weg zu bringen, um Planungssicherheit in der Branche zu schaffen. Eine öffentliche Debatte zur Wärmewende und zu den Klimazielen beim Heizen sei überfällig und sollte konkret am Gesetz geführt werden. BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel: „Die Wärmepumpenbranche wird einen zentralen Beitrag leisten, um nun endlich die großen Aufgaben im Gebäudesektor anzugehen. Sie ist bereits in Vorleistung gegangen und investiert Milliardenbeträge in den Ausbau der Produktionskapazitäten. […] Der Klimaschutz zwingt uns zum Handeln, das sollten wir als Chance begreifen. Das Rennen um die grüne Technologieführerschaft hat längst begonnen. Wer trauert da den fossilen Öl- und Gas-Heizungen nach? Wir können es uns nicht leisten noch länger zu warten.

Die Innovationskraft deutscher Unternehmen ist groß. Heizungsindustrie, Handwerk und viele andere ziehen bei der Wärmewende bereits an einem Strang. Viele in diesen Branchen sind im Aufbruch. Sie sehen, dass auch die Bevölkerung diesen Wandel zu erneuerbaren Energien will. Es ist jetzt primäre Aufgabe der Politik, ihnen mit einer raschen und klaren Regelung Planungssicherheit zu verschaffen, welche Heizungslösungen zum Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands führen und welche nicht. Dazu gehört auch, das Energiepreisgefüge so zu gestalten, dass der Wechsel zu Erneuerbaren Heizungstechnologien noch attraktiver wird. Wir brauchen spürbare Anreize über sichere und vor allem günstige Strompreise. Steuerentlastungen für Erdgas und das Aussetzen der Erhöhung des CO2-Preises sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv.

Die Installation von Wärmepumpen ist mit einer Anfangsinvestition verbunden, die in der Regel höher ausfällt als die erneute Installation eines Öl- oder Gas-Heizkessels. Daher stellen sich viele Gebäudeeigentümer zurecht die Frage, wie schnell sich diese Investition amortisiert. Deshalb muss die bereits sehr auskömmliche Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) unbedingt aufrechterhalten und um eine soziale Komponente erweitert werden. Es geht darum, die 65-Prozent-Regelung durch eine verlässliche Förderung und attraktive Strompreise zu flankieren, um Gebäudeeigentümern einen neuen Weg ohne fossilen Energieträger aufzuzeigen. Denn Nichthandeln wird mit Blick auf den Klimawandel und den CO2-Preis in jedem Fall die teuerste Option sein. Nicht zuletzt gilt es auch, sich in Bezug auf Gasnetze und Wasserstoff ehrlich zu machen. Stellt man eine Gas-Heizung auf grünen Wasserstoff um, braucht es gegenüber einer Wärmepumpe die fünffache Menge an Strom. Deutschland hat allein im letzten Jahr 350 TWh Erdgas zur Gebäudebeheizung eingesetzt. Wollte man diese Energiemenge aus grünem Wasserstoff bereitstellen, müsste man allein dafür das Dreifache der aktuellen erneuerbaren Stromerzeugung für dessen Erzeugung aufwenden. Behauptungen, die Heizungslandschaft könne so bleiben wie sie ist, weil irgendwann grüner Wasserstoff statt Erdgas durch die Leitungen fließe, sind irreführend. Sie unterschlagen ein erhebliches finanzielles Risiko, welches dann von Gebäudeeigentümern und Mietern getragen werden müsste.“
 

Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, fordert, dass „der Bundeskanzler eingreift“, weil die Pläne von Habeck für den Heizungsaustausch praxisfern seien: „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen.“
 

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert, dass der Entwurf läuft de facto auf ein Einbauverbot von gasbetriebenen Heizungen ab 2024 hinauslaufe, „da in Deutschland zu diesem Zeitpunkt nirgendwo grüner Wasserstoff oder Biomethan in ausreichenden Mengen aus dem Gasverteilnetz beim Endkunden ankommen werden“. Wenn die Option „grüne Gas-Heizung“ ernst gemeint ist, müsse es zwingend ausreichende Übergangsfristen für die Versorgung mit Wasserstoff und Biomethan geben. Sollte der § 71 des GEG-Entwurfs […] nicht in Richtung einer tatsächlichen Technologieoffenheit angepasst werden, „dann werde es 2023 zu massiven „Lock-In-Effekten“ beim Einbau von Erdgasthermen kommen, um diesen Verpflichtungen noch kurzfristig zu entgehen. Damit hätte der Gesetzgeber genau das Gegenteil dessen erreicht und für die nächsten 20 Jahre festgeschrieben, was er ursprünglich beabsichtigt hatte.“
 

„Zu einer erfolgreichen Wärmewende gehören neben den wichtigen Säulen Wärmepumpe und Fernwärme auch gasbasierte Systeme – künftig allerdings betrieben mit erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen.“ Kerstin Andreae

Thomas Imo Photothek / BDEW

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Die Bundesregierung fokussiert sich in der Wärmewende zu stark auf Wärmepumpen. Für eine erfolgreiche Wärmewende braucht es stattdessen die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, die klimafreundlich Wärme in die Wohnungen bringen können. Dazu gehören neben den beiden wichtigen Säulen Wärmepumpe und Fernwärme auch gasbasierte Systeme – künftig allerdings betrieben mit erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen. Wasserstoff und Biomethan ermöglichen es, Gasheizungen und die weitverzweigte Gasinfrastruktur langfristig klimaneutral zu nutzen. Die Bundesregierung ist gut beraten, Regelungsvorschläge aus einem Guss vorzulegen. Dazu gehört zum einen ein passender Förderrahmen, der besonders drohende wirtschaftliche Härten adressiert. Zum anderen sollte nun zeitnah ein Entwurf für ein Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung vorgelegt werden, damit mehr auf regionale und lokale Gegebenheiten Rücksicht genommen werden kann. Auch die Verfügbarkeit von Geräten und Fachkräften sowie der Stromnetzausbau müssen mitgedacht werden.“
 

„Die Forderung, Erdgas-Heizkessel unabhängig vom eingesetzten Brennstoff als Erfüllungsoption anzuerkennen, wenn sie technisch in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“), ist kontraproduktiv.“ Simone Peter

BEE

Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE): „Die gesetzliche Festschreibung der Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien beim Tausch bestehender und beim Einbau neuer Heizungen begrüßen wir sehr. Hinter diese Vorgabe darf die Bundesregierung nicht mehr zurückfallen. Fossile Heizungen müssen jetzt schnell raus aus den Kellern, damit wir die Klimaziele erfüllen und für eine nachhaltige Versorgungssicherheit sorgen. Um soziale Verwerfungen zu vermeiden und die Umrüstung zu ermöglichen, muss die Reform durch ein gezieltes Förderprogramm flankiert werden.“

Insgesamt seien die Vorschläge ein guter erster Aufschlag, um die Wärmewende in Deutschland voranzubringen. Peter: „Trotz großer Nachfrage nach erneuerbaren Heizungstechnologien dominieren noch immer fossile Heizungen den Markt, denn es fehlt ein verlässlicher Rahmen für den Umstieg. Gerade jetzt, wo die Erdgaspreise wieder sinken, ist es wichtig, dass die Bundesregierung mit der GEG-Reform dem Handwerk, der Industrie und den Haushalten signalisiert: Die Zukunft der Wärmeversorgung ist erneuerbar.“

Kontraproduktiv sei deshalb die Forderung, Erdgas-Heizkessel unabhängig vom eingesetzten Brennstoff als Erfüllungsoption anzuerkennen, wenn sie technisch in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“). Dies lehnt der BEE ab: „Auf diesen Etikettenschwindel darf sich die Bundesregierung nicht einlassen. Wir brauchen keine fossilen Heizungen, die sich nur klimafreundlich tarnen, weil die Umstellung auf Grünen Wasserstoff aufgrund fehlender Infrastruktur, fehlenden Wasserstoffs oder zu hohen Preisen am Ende doch nicht erfolgt.“ Dass der Referentenentwurf auf das vielfältige Konzert der erneuerbaren Energien setze, sei dagegen zu begrüßen. „Wärmepumpen, Erneuerbare Fernwärme, Biomethan, Holzbrennstoffe, Solarthermie und Geothermie sind der Wärmemix der Zukunft und die Technologien schon heute ausgereift. Sie sind eine Versicherung gegen fossile Versorgungskrisen, wie wir sie mit der einseitigen russischen Erdgasabhängigkeit erlebt haben.“ ■

Quellen: GIH / Ökozentrum NRW / VBI / DUH /  BWP / BDEW / VKU / Haus & Grund / pgl

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