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CO2-Bepreisung und Nachweis

Hallo zusammen,
aktuell ist ja die CO2-Bepreisung in aller Munde.
Unabhängig von den €/to, gibt es schon irgendwelche Informationen über die Abrechnungsmodalität?

Werden die Angaben auf den Energieausweisen herangezogen? Müssen somit für alle alten, bestehende, als Eigenbedarf genutzte Gebäude zwingend Energieausweise erstellt werden?

Oder ist ein tatsächlicher CO2-Ausstoß, nachgewiesen durch Verbrauchswerte wie Abrechnungen, Wärmemengenzähler, o.ä. fairer?

Viele Grüße

Gefragt am: 19.12.2019 08:21:03 von Desch Architekten u.

3 Antworten

hm.... was hat die CO2 bepreisung mit dem Energieausweis zu tun?

Der Verbraucher zahlt einfach einen höheren Öl, Gas oder Strompreis. Das wars, oder ?

 

Geantwortet am: 19.12.2019 08:37:50 von Sony Ony

auf der Seite 2 des Energieausweises steht rechts oben die CO2-Emission kg/(m² a) [als freiwillige Angabe].

Bei einer Regelung mit dem Einkaufspreis wäre meiner Meinung nach dies aber ziemlich vereinfacht und Effizienz kaum berücksichtigt.
Aber ok, der Gesetzgeber hät sowas nicht das erste mal gemacht.

Geantwortet am: 19.12.2019 09:17:37 von Desch Architekten u.

Antwort auf von forenadmingeb@…

Die CO2-Emission kg/(m² a) ergeben sich bei Verbrauchsausweis aus den zurückliegenden Verbräuchen und bei Bedarfsausweis aus den theroretischen Bedarf....

Die CO2 Abgabe ist Endenergiebezogen auf Gas Öl Strom Benzin für wirklich gekaufte Energie

Klar, die Bundesregierung könnte natürlich auf den theoretischen CO2 Ausstoß eines Hauses Steuern berechnen... wie bei KfZ... wäre nicht schlecht.

Da aber der Energieausweis eh nur ein Schätzeisen ist, wird sich der gesetzgeber auf die angaben in Energieausweis kaum verlassen... mit Recht meiner meinung nach... für 19€ bekommt man im Internezt nen Energieausweis... darauf vertraut hoffentlich keiner.

Geantwortet am: 19.12.2019 11:03:37 von Sony Ony

Antwort auf von forenadmingeb@…

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