Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Nachheizregister und Lüftungsanlage

Ein beigefügter EnEV-Ausweis (Energieausweis gem. EnergieeinsparVerordnung) eines Gebäudes weist einen Wert von 2.209 kWh pro Jahr aus - der Ist-Wert liegt jedoch über 10.000 kWh.
Die Lüftung enthält in der Ausführung zudem ein elektrisches Nachheizregister, für Wärme ist jedoch im EnEV-Ausweis der Wert 0kWh ausgewiesen.
Eine Nachfrage bzgl. des vom Bauträger einereichten Gleichwertigkeitsnachweis bei der KfW gab hierzu keine Antwort - scheinbar alles in Ordnung, oder?
Welche Möglichkeit hat der Bauherr bzgl. Schadensersatz gegenüber dem Bauträger?

Gefragt am: 24.05.2019 08:54:09 von Fernwärmegesellschaft

1 Antwort

Hä ????

Was ist ein EnEV-Ausweis?
Was ist Betrag von 2.209 kWh?
und was hat das mit nem Gleichwertigkeitsnachweis zu tun?
Schadensersatz ??????

 

 

Geantwortet am: 27.05.2019 07:34:46 von Sony Ony

um zu antworten.