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Wärmebrückenzuschlag

Hallo zusammen,
in der Scheune eines Vierkanthofs (denkmalgeschützt) entsteht neuer Wohnraum. Wir werden von innen eine "Haus im Haus" Lösung durchführen. Dazu werden die Außenwände neu mit KS gemauert, Dämmung und das vorhandene geschützte Ziegelmauerwerk wird somit zum Verblender. Der "Verblender" ist natürlich stellenweise sehr dick, aber der Aufbau der Konstruktion gleicht einem zweischaligen MAuerwerk. Da stellt sich mir eigentlich schon die Frage, ob als Zuschlag mit 0,15 gerechet werden muss für überwiegend Innendämmung oder nicht. Was meint Ihr? Sicherlicher werde ich in der zweijährigen Projektphase alle Wärmebrücken detailliert rechnen, aber Eure Meinung interessiert mich sehr.
Vielen Dank für Eure Antworten
Dietmar

Gefragt am: 23.02.2018 11:24:44 von Dietmar Krebber

5 Antworten

Guten Tag,
den beschriebenen Aufbau würde ich nicht als Innendämmung mit Zuschlag 0,15 W/m²K betrachten. Der "Extrazuschlag" von 0,05 auf den 0,10er Standardzuschlag wurde ja angesetzt, weil z.B. die Innenwände und massive eingebundene Geschoßdecken bei einer Innendämmung eine besondere Wärmebrücke darstellen, während sie bei einer Außendämmung völlig unwesentlich sind.
Das von Ihnen angedachte "Haus im Haus" entspricht vom wärmetechnischen Aufbau nach im wesentlichen dem der Außendämmung, weswegen auch der 0,10er Zuschlag pauschal anzusetzen wäre.

Sie sind der Beschreibung nach ein erfahrener Wärmebrückenrechner. In dem projektierten Gebäude ist es m.E. schon deswegen nötig alle WB einzeln zu berechnen, um vor irgendwelchen Überraschungen hinsichtlich der f-Werte geschützt zu sein. Mithilfe der Berechnung kann man ja jederzeit konstruktiv korrigierend eingreifen.

Viele Grüße
Bernhard Engels

Geantwortet am: 27.02.2018 10:42:21 von Bernhard Engels

Hallo Herr Engels,
vielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich werde ich die Wärmebrücken detailliert rechnen. Es ging/geht mir nur um den pauschalen Ansatz.

Vielen Dank!
Dietmar Krebber

Geantwortet am: 27.02.2018 16:07:10 von Dietmar Krebber

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hallo Herr Krebber,

wenn Sie die Details eh rechnen wollen, dann sollten Sie meines Erachtens das zukünftige Ergebnis abschätzen und mit einem kleinen Aufschlag zur Sicherheit mit diesem Wärmbrückenzuschlag weiterrechnen, sonst wird das Haus doch viel zu schlecht angesetzt. Wenn alle Details gut geplant werden, dann würde ich mich schon trauen, mit einem Zuschlag von 0,03 oder 0,035 zu rechnen. Am Besten man sucht sich die zwei, drei Problemfälle heraus, rechnet die mal zuerst und schlägt die auf den Wert von 0,03 drauf, dann sollte man doch auf der sicheren Seite sein.

Grüße von Ole Ott

Geantwortet am: 27.02.2018 18:50:08 von Ole Ott

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hallo Herr Ott,
genau so bin zu meiner Frage gekommen. Ich glaube nicht, dass ich insgesamt über 0,05 kommen werde, wir bauen schließlich das meiste neu auf. Aber mich reizte die Frage zum pauschalen Aufschlag, da ja quasi zum Originalmauerwerk eine Innendämmung gemauert wird. 
Ich denke, dass alle Antworten darauf hindeuten, dass keiner dieses Mauerwerk dann pauschal als Innendämmung werten würde. Ich übrigens auch nicht.

Bis dahin!
Dietmar

Geantwortet am: 27.02.2018 19:43:52 von Dietmar Krebber

Antwort auf von forenadmingeb@…

Diese Diskussion fanden wir in der GEB-Redaktion so lesens- und wissenswert, dass wir sie im GEB 06 im Beitrag "Brückenschlag" aufgenommen haben, ergänzt durch einige Expertenkommentare.

Geantwortet am: 09.05.2018 11:11:51 von Britta Großmann

um zu antworten.