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Muss Hinweis auf Nicht-Notwendigkeit der Beratung erfolgen?

Handwerker und Kunden sagen derzeit noch beim Erstgespräch am Telefon: "Um Fördermittel zu bekommen muss ich Sie ja einschalten."
Bislang sage ich warhrheitsgemäß, dass Förderung in gleicher Höhe auch ohne mich in Anspruch genommen werden kann. Das wars dann mit dem Auftrag.

Wenn ich das aber erst beim kostenpflichtigen Termin sage, wird der Bauherr das nicht lustig finden und fragen, warum ich das nicht gleich gesagt hätte. Unzufriedene Kunden sind auch nicht förderlich.

Muss ich als unabhängiger Energieberater die Fördersituation offenlegen? Weiß jemand, wie das juristisch ist?
 

Gefragt am: 22.01.2020 12:42:09 von Gudrun Heitmann

5 Antworten

hm... also, ich sage auch beim Telefonanruf, dass der Kunde mich nicht benötigt für den BAFA Antrag.

Nun liegt es natürlich an Ihnen, die Vorteile herauszustellen, wenn Sie den BAFA Antrag machen. Hier sollten Ihnen bestimmt einige Argumente einfallen, oder?

.... handwerker kennen die Bedingungen nicht vollständig.... falsche BAFA Anrräge haben oftmals ein langes hin und her . .. . Handwerker und Kunden vergessen oft wirklich alle Kosten anzugeben.. .. u.s.w.

Also, meistens sind die Kunden froh, wenn sich damit jemand auskennt und dann auch alles klappt am Ende. Die meisten Handwerker sind echt überfordert mit den ganzen Bedignungen und Abläufen.

 

Geantwortet am: 22.01.2020 17:13:09 von Energieberatung Ring -

zum Verständnis Ihrer Frage: Sie meinen mit "Förderung in gleicher Höhe auch ohne mich" die steueliche Variante? Falls ja: ich bin schon der Meinung, dass Sie unbedingt darauf hinweisen müssen, dass es neben den KfW-Varianten mit Zwangs-Einschalten eines SV es auch die steuerliche Variante gibt, in der kein SV benötigt wird. Klarstellen würde ich dabei immer: "wenden Sie sich dafür bitte an Ihren Steuerberater, der sich dann mit den anbietenden Fachunternehmern kurzschließen sollte ...!"

Geantwortet am: 22.01.2020 17:29:43 von Planungsbüro ENTECH

Danke. Ich möchte noch was ergänzen:

Die steuerliche Förderung kann auch für einen bereits bestehenden Kunden günstiger sein.


ZB: ein Kunde, der Anrecht auf steuerliche Förderung hätte und auch genügend Steuern zahlt, hat den Antrag im Programm 430 gestellt für Heizungssanierung und Dachsanierung.

Die Heizungsmaßnahme ist fertiggestellt, das Dach fertig beraten aber noch nicht begonnen.

Muss ich darauf hinweisen, dass der Kunde mehr Geld bekommt, wenn er das Dach bei der KfW rausnimmt und stattdessen steuerlich fördern lässt?

Moralisch muss ich das gewiss, aber rechtlich?

Für mich ist das ein Dilemma!
 

Geantwortet am: 23.01.2020 08:39:41 von Gudrun Heitmann

Antwort auf von forenadmingeb@…

Also meine laienhafte Meinung: Ich (sachverständiger Energieeffizienzexperte/BAFA-Berater o.ä.) muss darauf hinweisen, dass es auch die steuerliche Förderung gibt: mehr nicht.Der Rest ist erledigt durch den Verweis auf einen Steuerberater. Sonst droht m.E. auch "unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen" (§ 5 StBerG). Eine Klarstellung dazu kann einfach im Vertrag erfolgen: "Fördermittelberatung hinsichtlich der Produkte BAFA, KfW ...steuerliche Beratung wird und darf gemäß § 5 StBerG auch nicht beraten werden.

Liebe Kollegen (innen): wie seht Ihr das?
Einen moralischen Aspekt sehe ich in dieser Fragestellung nicht.

Geantwortet am: 23.01.2020 16:48:50 von Planungsbüro ENTECH

Antwort auf von forenadmingeb@…

Ich zeige mögliche Fördermöglichkeiten und -summen bei KfW oder Bafa auf und verweise auch auf die steuerliche Absetzbarkeit, die dann beim Steuerberater genau erfragt werden muss.
Ob das meine Pflicht ist, kann ich nicht sagen, aber es ist fair und mein Ruf ist mir wichtiger, als jeden Auftrag zu bekommen. Aufgrund der hohen Förderung der Ebergieberatung ist zur Zeit eine große Aufgeschlossenheit dafür bei den Bauwilligen vorhanden.

Geantwortet am: 04.02.2020 21:38:01 von Ingenieurbüro

Antwort auf von forenadmingeb@…

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