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Gebäudesanierung: KfW Förderung vs Steuerbonus

Hat die KfW-Förderung von den Einzelmaßnahmen bis hin zum Effizienzhaus 70 noch eine Zukunft?
KfW-Förderung und Steuerbonus (Einkommensteuergesetz § 35c)schließen einander aus.
Wer soll denn zukünftig noch die KfW Förderung nutzen, wenn er - ohne auch noch in Baubegleitung zu investieren - mit einfachem Rechnungsnachweis 20% Steuerbonus bekommen kann? Bei KfW Zuschüssen sind es gerade 10% für Einzelmaßnahmen, 12,5% bis 17,5% für Effizienzhaus 115 bis 85!
Damit sind KfW Zuschüsse zukünftig eigentlich tot!
Dies ist politisch scheinbar genauso gewollt, denn sonst hätte die Politik einfach die Zuschusshöhen (oder die Tilgungszuschüsse) der existierenden KfW Programme entsprechend anheben können!
Hier soll offenbar ein hervorragend funktionierendes Fördersystem incl. zugehöriger Qualitätskontrolle zugunsten eines unkontrollierten Steuerbonussystems geopfert werden! Welcher Finanzbeamte kann die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Maßnahmen prüfen (Rechnungsvorlage genügt!)?
Dem Missbrauch/Betrug sind alle Türen geöffnet!

Gefragt am: 03.01.2020 19:58:14 von Energieberatung

11 Antworten

DEr 430 wird nach wie vor genutzt werden, denn wer kann den 35c nutzen? Doch nur Leute, die auch genügend Einkommensteuer zahlen, um etwas abziehen zu können. Viele wollen keinen Kredit, bekommen keinen Kredit (>70), hier greift nach wie der 430. Schön vo allem, dass jetzt auch der 455 wieder aktiviert wurde.

Keiner öffnet dem Mißbrauch die Türen. Fast alle Handwerker arbeiten sauber und akkurat. Viele haben moich schon vor langer Zeit ins Boot genommen, um das immer kompliziertere Förderwesen in kompetente Hände zu geben, dies wird bei meinen Leuten auch in Zukunft so sein.

Leider gibt es auch bei uns schwarze Schafe, die für ihre Arbeit bei der Förderung horrende Summen nehmen.

Geantwortet am: 05.01.2020 20:54:52 von Herbert Stapff

Der Beurteilung von Herrn Staff kann ich mich nicht anschließen:
Den Steuerbonus kann jeder in Anspruch nehmen, der zur Einkommensteuer veranlagt wird!
Selbst wenn ein Kunde kaum Einkommensteuer zahlt, kann er den Steuerbonus voll ansetzen - dann bekommt er einen entsprechenden Betrag direkt ausgezahlt (bisherige Steuerschuld minus Steuerbonus).
Es kann also jeder 20% Steuerbonus voll ausschöpfen, der seine Wohnung/sein Haus selbst bewohnt. Letzteres ist die einzige Voraussetzung!
Der Steuerbonus beträgt 20% der Investitionskosten.
Warum sollte noch jemand sein Haus zum Effizienzhaus sanieren, wenn er über´s Finanzamt 20% ausgezahlt bekommt, von der KfW aber für Effizienzhaus 115 nur 15%, für Effizienzhaus 100 nur 17,5, für Effizienzhaus 85 nur 17,5% (Stand 01.01.2020) gewährt werden?
Damit ist das ganzheitliche Sanierungskonzept der KfW doch tot!

Geantwortet am: 06.01.2020 12:36:48 von Energieberatung

Antwort auf von forenadmingeb@…

Genau hier liegt doch der Hase im Pfeffer: "...wenn ein Kunde kaum Einkommensteuer zahlt, kann er den Steuerbonus voll ansetzen - dann bekommt er einen entsprechenden Betrag direkt ausgezahlt..."

Natürlich kann er den Steuerbonus ansetzen, aber wer keine oder wenig Steuer zahlt, kann auch keine reduziert bekommen. Und ein Großteil der Haussanierer im gesetzten Alter zahlt eben wenig oder keine Einkommensteuer. Und für die ist nach wie vor die KfW-Förderung interessant (auch bei Nur-Einzelmaßnahmen).
Aber zu den Besserverdienenden: Die Steuerreduzierung ist nach oben begrenzt.

Geantwortet am: 06.01.2020 13:00:32 von Herbert Stapff

Antwort auf von forenadmingeb@…

Es gibt zwei Punkte, die mich an der aktuellen Situation stören:

1.) Mit Entfall der Förderung von Heizungssystemen und der steuerlichen Abschreibung wird auch eine Umsatzeinbuße bei den meisten Beratern einhergehen. Speziell das Heizungspaket, bei dem zusätzlich auch eine Heizlastberechnung gefordert wurde, war ein interessanter Umsatzpunkt. Ich sehe auch, dass die Anfragen zur KFW Förderung zurückgehen werden.
Ärgerlich in diesem Zusammenhang ist die Erhöhung der Gebührenstruktur für die Listung in der Effizienzliste im letzten Jahr.

2.) Ich stimme Herrn Stapff ebenfalls nicht zu. Seit einigen Jahren bemerke ich, dass gerade die Qualität im Heizungssektor, speziell beim hydraulischen Abgleich oder der Rohrdämmung nach EnEV nachlässt. Wenn sich nun die Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung selber bestätigen, kommt es zu dem Effekt, dass die Heizung eben nicht optimal betrieben wird und der Kunde Leistungen bezahlt, der er letztlich nicht fachgerecht erhalten hat.

In meinem Geschäftsumfeld hat sich gezeigt, dass nur jedes 3. Heizungsunternehmen den hydraulischen Abgleich beherrscht, eine lückenlose Dämmung von Wärmeverteilleitungen eigentlich Niemand. Dafür sind diese Unternehmen aber sehr engagiert wenn es darum geht, den Kunden diesen "Schwachsinn" auszureden.

Ich denke, dass die Regierung hier der Qualität einen großen Bärendienst erwiesen hat.

Geantwortet am: 07.01.2020 10:51:12 von MV Energieberatung

Antwort auf von forenadmingeb@…

"Hat die KfW-Förderung von den Einzelmaßnahmen bis hin zum Effizienzhaus 70 noch eine Zukunft?"

Ja, hat sie.
Im Partnerportal liegen im Archiv bereits die neuen Merkblätter etc., die ab dem 24.1.2020 gelten sollen. Neben vielen Änderungen gehen auch die Fördersätze in allen Programmen drastisch nach oben.
Da bis jetzt keine Änderung im Verbund mit 431 erkennbar ist, wäre die Kombi 430/431 für den Kunden vorteilhafter als §34c, denn er bekommt die gesamte Summe sofort, hat kein Risiko wegen unvorhergesehenem Umzug, eventuell nicht mehr vorhandener Steuerschuld etc., und kann die Kosten für den Energieberater höher ansetzen. Vorausgesetzt er wünscht diese Leistung.... .Im Grunde ist §34c damit überflüssig, es sei denn, jemand will keinen kontrollierenden Energieberter. Auch die Kosten für den Aufbau einer Prüforganisation in der Finanzverwaltung könnte man sich eigentlich sparen, wenn man die parallele Förderlandschaft ausdünnen würde.

Geantwortet am: 09.01.2020 12:22:31 von Bernhard Engels

Genauso ist es. Mit der Anpassung der KfW-Fördersätze zum 24.01.2020 ist wieder eine Zukunftsfähigkeit erreicht! Damit gibt es wieder eine Grundlage für eine effiziente und sichere Förderung.
Der Zwischenstand der Merkblätter (Stand 01.01.2020), auf den sich der Forumsbeitrag bezog hat irritiert, aber nun hat die KfW schnell reagiert.

Geantwortet am: 09.01.2020 12:35:59 von Energieberatung

Antwort auf von forenadmingeb@…

Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber meiner Berechnung nach ist §35c EStG bei ausschöpfen der maximalen Förderung immernoch vorteilhafter als die Kombination KFW 430/431, vorausgesetzt es geht um Förderung von Einzelmaßnahmen und die Steuerlast des Bauherrn liegt bei mindestens 14.000 EUR pa.

KFW 430
Max. förderfähig: 50.000 EUR
Zuschuss: 20 % sofort
Max. Zuschuss: 10.000 EUR

KFW 431
Max. förderfähig: 8.000 EUR
Zuschuss: 50 % sofort
Max. Zuschuss: 4.000 EUR

§ 35c EStG
Max. förderfähig: 200.000 EUR
Steuerermäßigung: 20 % über 3 Jahre
Max. Steuerermäßigung: 40.000 EUR

Also entweder 14.000 EUR sofort (KFW) oder 14.000 EUR Steuerermäßigung im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen plus 14.000 im Folgejahr und 12.000 im dritten Jahr (§ 35c).

Geantwortet am: 24.01.2020 19:12:08 von Dago85

Antwort auf von forenadmingeb@…

Wie kann man 200.000 Euro beim EFH verballern, ohne ein Effi zu erreichen?

Geantwortet am: 24.01.2020 20:22:25 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

Großes Haus aus 1960 mit viel Dachfläche, ca. 40 Fenstern inkl VSG und Alarm-Kontakten, Fassade wird nicht gedämmt. Da erreicht man kein "Effi". Der Energieberater hat irgendwas um 140 kWh/a Soll berechnet. Vielleicht sind es am Ende auch nur 180kEUR, das ändert aber nichts am o.g. Vergleich.

Damit sich KFW 430 lohnt muss es schon ein KfW-Effizienzhaus 85 sein, Da bekomme ich dann auch 40.000 Euro Zuschuss.

Geantwortet am: 24.01.2020 22:25:42 von Dago85

Antwort auf von forenadmingeb@…

Na dann alles Gute für die Fensterförderung, der Handwerker wirds schon unterschreiben.

Geantwortet am: 25.01.2020 06:08:13 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

Dago85: "Korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber meiner Berechnung nach ist §35c EStG bei ausschöpfen der maximalen Förderung immernoch vorteilhafter als die Kombination KFW 430/431, vorausgesetzt es geht um Förderung von Einzelmaßnahmen und die Steuerlast des Bauherrn liegt bei mindestens 14.000 EUR pa."

Da haben Sie Recht, die max. Investsumme bei §35c ist 200000€ pro Gebäude, bei KfW Einzelmaßnahme 430 beträgt sie nur 50000€.

Wenn ich den §35c aber richtig verstehe (was nichts heißt), dann darf die gesamte Maßnahme auch gesplittet werden, z.B. Fenster über KfW 430, Dach über §35c und neue Heizung über das BAFA. Die jeweilige einzelne Maßnahme darf nur nicht kumuliert bei einem der drei Fördermittelgeber zur Auszahlung angemeldet werden.

Falls ich mir das richtig überlegt habe wirds echt kompliziert. In einer parallelen Diskussion in diesem Forum wird ja bereits darauf hingewiesen, dass der Energieberater besser nicht zu §35c beraten sollte, sondern nur den Hinweis auf seine Existenz geben soll. Wie man unter diesen Umständen beraten soll ohne das der Kunde sich schlecht beraten fühlt weiß ich auch noch nicht so recht. Am besten wäre natürlich die öffentliche Hand würde eine gemeinsame Informationsseite zur Förderung der Gebäudemodernisierung zur Verfügung stellen, incl. Hotline. Aber ich ahne das dies gar nicht möglich sein wird weil es ja dann eine individuelle steuerliche Beratung wäre die ja garnicht geleistet werden darf.

Fazit: Es ist ja gewollt das der Energieberater im Mittelpunkt steht und alle Beteiligten moderiert. Aber einfacher wird´s mit dem dritten Förderweg nicht. Ich für meinen Teil werde mich aus der Fördermittelberatung zurückziehen. Das ist mir rechtlich zu heikel und ich sehe das auch nicht als meine eigentliche Aufgabe als Energieexperte an.

Geantwortet am: 25.01.2020 09:38:49 von Bernhard Engels

Antwort auf von forenadmingeb@…

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