Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich bin frisch gebackener Energieberater und mir fehlen ein paar Infos zur Förderung.
Wenn ich einem Kunden ein Angebot von A-Z unterbreite, dann wird ja die Energieberatung (Vor-Ort-Beratung) mit 60% über BAfA gefördert. Was ist mit der BzA? Wenn ich für die Antragstellung Betrag "X" anbiete, wird das mit über die 60% (BAfA) bezuschusst, wenn ich alles zusammen als "Paket" anbiete? Oder müsste man diese Kosten mit in das KfW-Programm 431 - Baubegleitung reinrechnen?
Viele Grüße
Carsten
Gefragt am: 29.10.2019 13:43:20 von GEB-Carsten
2 Antworten
Lieber Kollege,
BAFA und KfW sind separat abzurechnen.
BAFA über die VOB und KfW über das Programm 431.
Viele Grüße aus Offenburg
Carsten Sandau
Geantwortet am: 20.11.2019 07:54:58 von Carsten Sandau
Lieber Kollege,
am besten bafa separat von KfW-431 anbieten und abrechnen.
Bei der Zusammenstellung der Kosten für 431 dürfen Sie dann neben BzA und BnD (für 152/151 bzw. 430 und 431) und ener. Baubegleitung auch die Kosten des Kunden für die Vor-Ort-Beratung (nach Abzug des Bafa-Zuschusses) als Planungsleistung im Vorfeld der Sanierung ansetzen.
VG
Geantwortet am: 05.11.2019 09:44:14 von EB VLang