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Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungen ja, aber ohne Energieberater!?

Das Kabinett hat heute den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. Im Regierungsentwurf heißt es:

"(4) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuermäßigung für energetische Maßnahmen ist, dass

1. der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat, die die för-derungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunter-nehmens und die Adresse des begünstigten Objekts ausweisen, und die in deut-scher Sprache ausgefertigt ist, und

2. die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist."

Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen sowie die Anforderungen an ein Fachunternehmen sollen noch festgelegt werden.

Die ersten Meinungen dazu aus der Energieberaterbrache reichen von Entsetzen bis Besorgnis um das eigene Geschäftsfeld. Was ist Ihre Meinung dazu?

Gefragt am: 16.10.2019 16:56:48 von Britta Großmann

12 Antworten

Ich frage mich, warum das Modell der Baubegleitung über Bord geworfen wird. Früher gab es die KfW-Förderung auch einmal ohne verpflichtende Baubgleitung. Doch irgendwann hat die KfW den Energie-Effizienzexperten eingeführt als Kontrollinstanz. Das doch wohl nicht ohne Grund. Die Stichprobenkontrollen durch die KfW hatten vermutlich seinerzeit oft genug ergeben, dass die Vorgaben nicht eingehalten wurden. Und plötzlich soll das alles wieder ohne Kontrolle funktionieren? Der Handwerker bestätigt, dass seine eigene Arbeit förderfähig ist? Und keiner kontolliert's? Der Finanzbeamte doch wohl bestimmt nicht.

Und für mich wäre diese Veränderung fatal, da ich einen erhelblich Umsatz über die KfW-Baubegleitung von Einzelmaßnahmen generiere!

Geantwortet am: 17.10.2019 10:01:14 von Werner Landgraf

Werte Kollegen,

ich habe mir gerade mal den Gesetzesentwurf zur steuerlichen Begünstigung bei energetischen Maßnahmen durchgelesen, der nicht nur negative Aspekte hat, auch wenn diese m.E. überwiegen:
A) Man verschleudert man hier wieder sinnlos unser Steuergeld ohne Lenkungswirkung als Klientelgeschenk für die, die es meistens eh haben und versteuern können – bisher ohne konkrete Anforderung über das EnEV Niveau hinaus und ohne die Schnittstellen zwischen den Gewerken zu beachten, also im Prinzip nicht zukunftsfähig, wenn man den langfristigen Klimaschutz betrachtet. Ein teures Strohfeuer, dass letztendlich in Zeiten von Handwerkermangel nur der Wirtschaft in Form von mehr Gewinnen nutzt.

Hier ein paar Randpunkte
• ausschließlich selbst genutzter Wohnraum! (auch keine nicht unentgeltliche Teilvermietung) – genau dort, wo wir es vom Klimaschutz her brauchen: bei WEGs und Vermietung, kommt die Steuervergünstigung nicht…

• Steuerliche Abschreibung, wenn man das Einkommen hat, das abzuschreiben und die Expertise, das zu beantragen: 2x7+6%=20% Zuschuss, max. 40.000 €

• nur Fachhandwerker und HWEs auf offiziellen Formblättern (auf die bin ich aber gespannt) - das kann auch positiv sein und vielleicht braucht da ach der eine oder andere Handwerker Hilfe beim Ausfüllen

• ohne Energieberater möglich, was natürlich bei Kollegen, die von Einzelmaßnahmen leben, ein echter Schlag ist – vielleicht umschulen und aufs Mangelbeseitungsgewerbe schlagen, ich schätze als Folge werden wir da in Zukunft noch mehr zu tun haben und die h-Sätze von Sachverständigen sind besser, als die von Energieberatungsleistungen…

Und die Chancen, die es bietet
• Die stufenweise Sanierung, als m.E. größten Mangel im derzeitigen Fördersystem ist damit besser möglich geworden; leider ohne Zwang auf dem Weg nachhaltig, gesamtheitlich zu bauen: Ihr plant eine Gesamtsanierung und auf dem Weg können jetzt Einzelmaßnahmen immerhin mit 20% statt 10% gefördert werden und die Endsanierung macht man dann als Effizienzhaus 55 oder 70 oder ?? vielleicht kommt noch ein besserer Förderstandard, z.B. Passivhaus-EnerPHit?? mit 30 bis 50% Förderquote, abschließen, je nachdem, welche Lokalförderung man einbauen kann.

• Man hat ja auch Munkeln hören, dass nicht nur die Stadt M, sondern auch die BAFA-Förderung auf 80% aufgestockt werden soll, damit sollte es möglich sein, den Leuten trotzdem die Energieberatung zu verkaufen.

• Nachdem man ja die Beratung bei Energieausweisen jetzt zur Pflicht machen will (ist ja nicht eine EU-Richtlinie, die es seit > 10 Jahren gibt und man nur nie korrekt umgesetzt hat – schaut euch mal einen Energieausweis in Österreich an, der ist besser, als unser dena-Lobbyisten-geschönter -iSFP und hat echt Aussagekraft und ist praktikabel ohne geschönte Berechnungsoptionen und bunte Bildchen) –> mit einer Beratung hat man ja auch die Chance, den Leuten in diesem Zuge eine echte Sanierungsoption auf zu zeigen.

• Und last ab not least - ich habe jetzt schon die 3. Handwerkerfirma, die mich als Experten auch für Einzelmaßnahmen mit ins Boot geholt hat, damit sie wenigstens ein wenig Planung in der Architekten freien Sanierungszone der Bauherrensparfüchse bekommen und damit weniger Fehler machen und damit weniger Ärger… langfristig auch die wesentlich angenehmere Zusammenarbeit, als mit MyHammer und rumänischen Hilfsarbeitern (die aber tatsächlich manchmal wesentlich besser sind als ihr Ruf und sich so einige alteingesessene Nullbock-Fa. sich was abschauen können:))

Mit s☼nnigem Gruß
Arne Kruft

Geantwortet am: 18.10.2019 11:52:39 von EKG - Ing.-Büro Kruft

Antwort auf von forenadmingeb@…

Ich finde das nicht schlimm, dass nun diese steuerliche absetzbaren Sanierungen ohne Energieberater durchgeführt werden.

Die Annahme, dass nun ohne Energieberater nur noch Baupfusch produziert wird, wie von einigen Netzwerken (z.B. DGS-Fachausschusses Energieeffizienz) kommuniziert, finde ich schon recht anmaßend. (ich bin KEIN Handwerker)

Es ist ja nicht so, dass nur Handwerker unterwegs sind, die nichts können. 90 % aller Sanierungen werden sowieso schon jetzt ohne Architekt und Energieberater durchgeführt. Und trotzdem haben wir nicht 90% Baupfusch.

Natürlich ist es ärgerlich, dass nun das Geschäftsfeld für den ein oder anderen eingeschrängt wird. Allerdings muss man ja auch mal sagen, dass andererseits die KfW und BAFA die Energieberater in den letzten 10 Jahren extrem gepuscht haben.

Ich denke mal, die meisten Energieberater werden dennoch genug Arbeit in Zukunft haben. Ich persönlich freue mich eher, dass jetzt evtl. weniger potentielle Kunden anrufen und ich mich auf KfW Effizienzhäuser konzentrieren kann.

Geantwortet am: 22.10.2019 09:01:23 von Sony Ony

Nicht nur die Gründe, dass die steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EKStG dank wieder ganz sicher zunehmendem Pfusch bei Sanierungen erneut zu Zeiten führt (lieber Sony Ony, da widerspreche ich dir nach fast 20-jähriger Tätigkeit vehement, die "Guten" gibt es natürlich, aber immer noch rar vorhanden), in denen die KfW z.B. an die Einzelmaßnahme Fenstertausch keine Anforderungen durch eine Baubegleitung gestellt hatte und wir Energieberater im Winter laufend zu Schimmelbefall gerufen wurden, der durch Einbau neuer Fenster entstanden war.
Und es mag auch für den einen oder anderen Energieberater wirtschaftlich etwas schärferer Wind wehen, wobei für mich die Zahl 90 %-Anteil Einzelmaßnahmen nicht vorstellbar ist. Sorry, dieser Zahl nach würden die meisten Energieberater nicht Ihren Job richtig machen. Und das schließe ich aus.

Viel dramatischer finde ich aber, zumal der Steuerabzug finanziell deutliche Vorteile nur bei den Einzelmaßnahmen gegeüber KfW-geförderten Einzelmaßnahmen besitzt, dass damit sich die steuerlich geförderten Einzelmaßnahmen noch stärker platzieren könnten. Mit Einzelmaßnahmen aber, z.B. Heizungstausch zu Brennwertkessel und einer realen Einsparung von vielleicht 5 bis 10 %, oder Fenstertausch mit ähnlicher Energieeinsparung, sowie den bereits geschilderten möglichen Folgeschäden, werden wir am Klimawandel so gut wie gar nichts ändern.

D.h. im Umkehrschluss, dass den Schöpfern dieser Bedingungen des § 35c weiterhin der Klimawandel völlig egal ist, aber dafür wieder einmal vielen Bauträgern, Wohnbaugesellchaften und Politikern (die vermutlich oft selbst nicht einmal wissen, dass es für vermietete Objekte Steuerabschreibung für Gebäudemodernisierungen seit Jahrzehnten gibt und lieber Arne, da solltst du dich auch einmal schlau machen) die nach steuerlicher Abschreibung rufen, der Wunsch erfüllt wurde, weiterhin Ihren Pfusch unter Beobachtung des Finanzamtes und nicht durch einen erfahrenen Energieberater, ausführen zu können. Das sieht eher nach üblich gewordener Beruhigungstherapie aus, als an Nachdenken über notwendige Maßnahmen, um tatsächlich im Gebäudebereich die erforderlichen Energie- und CO2-Einsparungen zu erzielen, die wir brauchen.

Bei KfW-Effizienzhäusern ist der § 35c kein wirtschaftlicher Konkurrent, insbesondere dann, wenn weitere Förderungen kombinierbar sind. Es ist aber zu hoffen, dass zur Verfahrensweise bei Einzelmaßnahmen beim § 35c noch nicht das letzte Wort gesprochen ist und/oder die KfW umweltfreundlicher reagiert und die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen konkurrenzfähig erhöht.

Geantwortet am: 22.10.2019 11:16:28 von Hans-Jürgen Werner

Antwort auf von forenadmingeb@…

Hey Anonymus

"Die Annahme, dass nun ohne Energieberater nur noch Baupfusch produziert wird, wie von einigen Netzwerken (z.B. DGS-Fachausschusses Energieeffizienz) kommuniziert, finde ich schon recht anmaßend. (ich bin KEIN Handwerker)"

Bitte mal genau lesen was wir in unserem DGS-Newsletter geschrieben haben und Pfusch im Forum vermeiden. Der Baupfusch ist ein Zitat aus der GIH Meldung.

Interessant finde ich auch "... BAFA die Energieberater in den letzten 10 Jahren extrem gepuscht haben....". Da gibt es schöne Graphiken, auch in der GEB Zeitschrift über den drastischen Absturz der Vor-Ort-Beratungs-Zahlen.

MfG

Heinz Pluszynski

Geantwortet am: 22.10.2019 12:28:11 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

Und ich setz noch eins drauf Sony Ony, zum Zitat. "90 % aller Sanierungen werden sowieso schon jetzt ohne Architekt und Energieberater durchgeführt. Und trotzdem haben wir nicht 90% Baupfusch."

Das mit den rund 90 % stimmt im Heizungshandwerk, wenn ich an meine ca. 30 Heizungsbauer denke, für die ich die Heizlastberechnung für Verfahren "B" beim 15 % KfW Zuschuss mache. 9 von 10 Heizungsmodernisierung werden ohne Förderung gemacht, das nenn ich mal Pfusch.

MfG

Heinz Pluszynski

Geantwortet am: 22.10.2019 12:58:21 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

Werte Kollegen,

hier meine Mail an die DENA. Ich habe den Eindruck, dass sich Handwerks- und Architektenkammern besser für ihre Zwangsmitglieder einsetzen.

Sehr geehrter Herr Kuhlmann,

die Energieberaterverbände mit zusammen über 6000 Mitgliedern begrüßen die beschlossene steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung, kritisieren aber die Umsetzung ohne Energieeffizienz-Experten teilweise scharf.

Zur Info: https://www.geb-info.de/article-892068-30001/klimapaket-kabinett-winkt-gesetzesentwurf-fuer-steuerbonus-durch-.html

https://www.dgs.de/news/en-detail/181019-beschlossene-steuerfoerderung-kastriert-energieberater/

Für die nächste Ausgabe unserer Zeitschrift „Sonnenenergie“ planen wir einen Fachartikel und bitten Sie um eine Stellungnahme, wieso Sie es als Geschäftsführer der DENA zulassen konnten, dass die 11.000 zwangsweise kostenpflichtig bei Ihnen gelisteten Energieeffizienz-Experten vom Markt überfallartig ausgeschlossen wurden und das über Jahrzehnte mit staatlicher Unterstützung mühsam aufgebaute und geförderte Fachwissen ignoriert wird. Tatsächlich sind damit viele Existenzen bei Planern stark gefährdet. Droht uns eigentlich das gleiche Schicksal bei der KfW-Förderung?

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Ing. (FH) Heinz D. Pluszynski

Vorsitzender Fachausschuss Energieberatung

Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.

Geantwortet am: 23.10.2019 13:48:05 von Heinz D. Pluszynski

Ich habe mir diesen Artikel durchgelesen:

https://www.dgs.de/news/en-detail/181019-beschlossene-steuerfoerderung-…

Wozu soll dieser Artikel gut sein? Der Autor übt fast nur Kritik und das auch noch mit fragwürdigen Wörtern und Floskeln.

Wörter wir "kastriert" und Sätze wie "Das wäre im Prinzip so, wie wenn eine Apotheke die Rezepte für ihre Kunden selbst und ohne Arzt ausstellen würde" hinterlassen bei mir nur Kopfschütteln.

Konstruktive Lösungsvorschläge fehlen.

Und warum sollen Existenzen gefährdet sein, wenn der Autor doch selbst schreibt,  dass die KfW Zuschüsse höher sein werden als die steuerliche Absetzbarkeit?

Welche Reaktion erwartet der Autor auf diesen Artikel?

Geantwortet am: 29.10.2019 07:44:03 von Energieberatung Ring -

Antwort auf von forenadmingeb@…

Wenn Du unter Deinem Klarnamen schreiben würdest, würdest Du Antworten erhalten.

MfG

Heinz Pluszynski

Geantwortet am: 29.10.2019 10:40:06 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

Mich wundert tatsächlich, dass hier im Forum so wenig Energieberater zu dieser brisanten Situation Stellung nehmen. Würde ein Entscheidungsträger die entsprechenden Threads lesen käme er zu dem Schluss, dass es scheinbar sehr wenige Betroffene gibt.

Geantwortet am: 24.10.2019 12:51:00 von Werner Landgraf

Guten Morgen,

die Frage warum so wenige qualifizierte Energieberater hier schreiben ist ganz einfach zu beantworten.
Weil wir lieber direkt in Berlin bei den Abgeordneten und Ministern Druck machen als uns hier gegenseitig zu bejammern.
Sollte eigentlich jeder tun!
Die Entscheider/innen sitzen im Bundestag und in den Ministerien !
Dietmar Rieth
-ex MdL und Landessprecher im DEN e.V. RLP-

Geantwortet am: 05.11.2019 08:46:02 von Dietmar Rieth

Antwort auf von forenadmingeb@…

Heute wurde der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zum neuen § 35 c veröffentlicht. Fazit: Pille-Palle, das wird gar nix mit der steuerlichen Förderung in Deutschland.

So ist das eben, wenn die Politik und die Verwaltung ohne den Sachverstand der am Markt tätigen Energieeffizienz-Experten Vorgaben machen. Die armen Handwerker, die das verantwortlich unterschreiben müssen und die armen Steuerberater, die dazu beraten sollen.

Tstststs.... Ach ja, Beispiele:

Öl-Heizung wird gar nicht gefördert, bei Gas-Brennwert braucht man eine Hybridanlage, wobei die thermische Leistung des regenerativen Wärmeerzeugers mind. 25% der Heizlast betragen muss, Fensterförderung nur wenn der U-Wert der Außenwand kleiner ist....... Na dann soll er mal beraten und unterschreiben, der Handwerker.

MfG

Heinz Pluszynski

Geantwortet am: 07.11.2019 15:18:47 von Heinz D. Pluszynski

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.