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KfW und Schufa

Habt Ihr das gelesen: Die KfW arbeitet nun mit der SCHUFA zusammen... Verpflichtend !!!! zur Identifikation und einem Zuschussbetrag von unter 15.000,-

Ich bin echt schockiert... die Schufa ist wirklich ein schlimmer Laden. Nun muss ich meinen Kundne diesen Verein aufbinden. Wir sind der KfW echt ganz schön ausgeliefert.....

SCHOCK !

 

Energieeffizient Bauen und Sanieren: Identifizierung von Zuschussempfängern im Zuschussportal

Einführung eines neuen Verfahrens zum Nachweis der Identität von Zuschussempfängern für die Beantragung von Zuschüssen für Fälle im Zuschussportal, die nicht dem Geldwäschegesetz (GWG) unterliegen.

Für Fälle in denen keine GWG-konforme Identifikation durchgeführt werden muss, wie bei einer nicht dauerhaften Geschäftsbeziehung und einem Zuschussbetrag von unter 15.000,- EUR, führen wir ab Anfang Oktober 2019 den IdentitätsCheck der SCHUFA als verpflichtendes Verfahren zum Nachweis der Identität von Zuschussempfängern ein. Für alle weiteren Zuschussanträge stehen nach wie vor die zwei bekannten Verfahren (Video- und Post-Ident) zur Auswahl.Beim IdentitätsCheck der SCHUFA handelt es sich um einen einfachen und sicheren Service der SCHUFA Holding AG, mit welchem die bei Antragsstellung im Zuschussportal eingegebenen Personendaten (u.a Name, Anschrift, Geburtsdatum) in Echtzeit geprüft werden können. Der Portalnutzer kann den IdentitätsCheck für alle Zuschussempfänger anstoßen und direkt das Ergebnis des IdentitätsChecks im Zuschussportal einsehen. Bei der Antragstellung für Wohnungseigentümergemeinschaften wird der IdentitätsCheck nur für den Portalnutzer durchgeführt. Im Erfolgsfall kann sofort die Bestätigung nach Durchführung gestartet werden.Die an die SCHUFA übermittelten Daten werden ausschließlich zur Prüfung der Identität verwendet. Eine Speicherung oder Verwendung der Daten für ein Scoring erfolgt dabei nicht.Sofern für einen Zuschussempfänger der IdentitätsCheck nicht erfolgreich durchgeführt wurde, kann weiterhin eines der zwei bekannten Verfahren (Video- oder Post-Ident) verwendet werden.Hinweis: Sofern vor dem Stichtag der Einführung des IdentitätsChecks bereits eine Identifizierung mit einem anderen Verfahren angestoßen wurde, muss diese Identifizierung mit Video- oder Post-Ident fortgesetzt werden.

Gefragt am: 27.09.2019 11:56:10 von Sony Ony

3 Antworten

Wenn ich bevollmächtigt für meinen Kunden einen Antrag stelle habe ich ihm bisher immer einen Post-Ident-Coupon in die Hände gedrückt. Jetzt müsste ich also nur noch seinen Namen, Adresse und Geburtsdatum bei der Identifizierung im Zuschussportal eingeben? Dann muss ich mir vorher hinsichtlich Datenschutz vermutlich sein Einverständnis holen. Wenn er aber keine Lust auf SCHUFA hat? Gibt's dann keine Förderung? Dann sollte man immer Zuschusshöhen ab 15.000 € wählen. Damit scheint ja die SCHUFA zu entfallen.

Geantwortet am: 30.09.2019 09:00:49 von Werner Landgraf

Hallo Sony Ony, wo findet man denn die von Dir zitierte Information zur Schufa-Identifikation?

Geantwortet am: 08.10.2019 16:00:41 von Werner Landgraf

ich habe keine Ahnung....

Diese Info stammt ja aus den Newletter der Energie-Effizienz-Experten...

hier die Webversion:

https://t1fa5f296.emailsys1a.net/mailing/103/2277197/7219517/4241/74543…

 

 

Geantwortet am: 08.10.2019 16:11:55 von Sony Ony

Antwort auf von forenadmingeb@…

um zu antworten.