Re: KFW- Effizienzhaus Vereinfachung Kellerabgang
Hallo Herr Suchanek,
stimmt, es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Nach der neuen EnEv dürfen Kellerabgänge, soweit ich das verstanden habe, einfach übermessen werden, d.h. die Kellerdecke wird hier "virtuell" über den Kellerabgang geführt. Leider muss ich gestehen habe ich meine Berechnung vergangenen Oktober gemacht, so dass mir die Änderung in diesem Zusammenhang nicht aufgefallen sind. In meiner Berechnung ist entsprechend der Kellerabgang mit 50 W/K und Volumenerhöhung um 35 m³ noch berücksichtigt. Dies sowohl im tatsächlichen als auch dem Referenzgebäude. Prompt kam jetzt die Rückfrage der KFW dass die Ergebnisse für das Referenzgebäude für sie nicht nachvollziehbar sind. Daher meine Anfrage. Bezüglich der Enev ist es ja auch so, dass ich im Bestandsgebäude einen Holzeinzelofen einrechnen kann, während die KFW diese für Ihre Berechnungen nicht anerkennt, da nicht sicher gestellt werden kann, dass dieser auch tatsächlich in dem angesetzten Maße genutzt bzw. betrieben wird.
Scheint so, als ob ich der KFW geänderte Werte zukommen lassen muss auch mit neuem Volumen. Irgendwie unangenehm der Gedanke.
Datum: 05.02.2010 18:34:03