Hallo zusammen,
Verständisfrage:
Außenwand zu Lagerhallenanbau, Lagerhalle nur frostfrei gehalten, d.h. T < 12° und somit nicht niedrigbeheizt.
Diese Außenwand zu unbeheizten Räumen bekäme nun den Temperaturkorrekturfaktor von 0,5 für die Bilanzierung.
Wie sieht es mit dem Mindestwärmeschutz aus?
Sind für diese Wände auch ein R>1,2 m²K/W entscheidend oder ist durch den Temperaturkorrekturfaktor der Mindestwärmedurchgangswiderstand auch geringer?
Gruß
Gefragt am: 20.09.2019 09:04:39 von Desch Architekten u.
1 Antwort
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Wenn die Wand an einem unbeheizten Raum angrenzt, sind die Anforderungen an den Wärmedurchlasswiderstand R ≥ 1,2 m²k/W (Mindestwärmeschutz) nach DIN108-2 einzuhalten. Der Temperaturkorrekturfaktor wird bei der Berechnung des Wärmedurchlasswiderstands und des U-Werts nicht berücksichtigt. Der Temperaturkorrekturfaktor wird erst bei der Berechnung der Transmissionswärmeverluste (HT) berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüße
G. Hila
Geantwortet am: 23.09.2019 09:05:33 von Gjon Hila