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Antragswahnsinn wegen Förderänderung

Das war zu erwarten, wenn auch nicht in diesem Ausmaß: Die Änderung der Förderkonditionen für Heizungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 15. August hat einen wahren Schlussspurt ausgelöst. Viele wollten sich noch die attraktivere Förderung nach der alten Reglung sichern. Ergebnis: 261.000 Förderanträge gingen innerhalb eines halben Monats beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein – mehr als im gesamten Jahr 2021. Bereits der Juli hatte der Förderstelle ein deutlich erhöhtes Antragsaufkommen beschert. Der August stellt nun alles bisherige in den Schatten. Insbesondere die Wärmepumpenbranche profitiert. Mit über 148.000 Anträgen konnte sie das Aufkommen aus den ersten sechs Monaten mehr als verdoppeln. Damit beläuft sich die Zahl der Förderanträge für eine Wärmepumpe auf bislang 289.970. Zum Vergleich: Vorheriges Jahr waren es in zwölf Monaten keine 67.000.

Welche Zuschüsse es seit dem 15. August gibt

Seit dem 15. August gibt es weniger Zuschuss für Ökoheizungen. Für Pelletsheizungen hat die Bundesregierung die Förderung mehr als halbiert. So ist der Standardzuschuss für Holzfeuerungen von 35 auf zehn Prozent gesunken. Bei einem Heizungstausch erhöht er sich um zehn Prozent. Den Bonus gibt es jetzt nicht nur beim Ersatz einer Ölheizung, sondern auch bei einer über 20 Jahren alten, mit Gas betriebenen Heizungsanlage. Weiterhin entfällt der Bonus von fünf Prozent für eine Gebäudeenergieberatung mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (sogenannter iSFP-Bonus). Statt einem maximalen Fördersatz von 55 Prozent gibt es somit für Biomasse-Ökoheizungen aktuell nur noch höchstens 25 Prozent. Wärmepumpen dagegen können bis zu 40 Prozent gefördert werden (vorher: maximal 50 Prozent). Einziger Lichtblick bei den Änderungen: Für Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen sowie gasbetriebene Wärmepumpen gibt es künftig keine staatlichen Gelder mehr. Quelle: jb

Alte und neue Fördersätze für BEG-Einzelmaßnahmen

GEB

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