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Energieberater

Klarstellung zum Editorial im GEB 11/12-2019

© www.fotogestoeber.de / iStock / Getty Images Plus
Im aktuellen GEG-Entwurf ist erstmals eine Regelung zur „obligatorischen Energieberatung“ enthalten. Das Editorial im GEB 11/12-2019 enthält dazu folgende Aussage:

„Auch die ‚obligatorische Energieberatung‘ im GEG-Entwurf entpuppt sich als Wolf im Schafspelz. Sie ist keine echte Pflicht und obendrein auf die Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband beschränkt. Die Schlagkraft solch einer obligatorischen Energieberatung ist fraglich, der Kollateralschaden jedoch absehbar. Sollte sie im GEG erhalten bleiben, wird die BAFA-geförderte Energieberatung für Wohngebäude, die gerade wieder Schwung aufgenommen hat, eingestellt werden müssen – denn fordern und fördern geht nicht gleichzeitig.“

Zum Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) der BReg, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet, möchte ich klar stellen, dass das Förderprogramm der BAFA für Energiesparberatungen nicht gefährdet ist, da sich die Pflicht nicht auf die Durchführung einer Beratung, sondern lediglich auf das Angebot eines Gesprächs bezieht:

„Beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Verkäufer oder der Immobilienmakler dem Käufer ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis durch einen Energieberater der Verbraucherzentrale Bundesverband anzubieten.“

Britta Großmann