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Energieeffizienz als Schlüssel für bezahlbares Wohnen

Heute (5. September 2018) berät das Bundeskabinett über das Mietrechtsanpassungsgesetz. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF), der Verband für Wärmelieferung e. V. (VfW) und der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker - Bundesverband e. V. (GIH) begrüßen, dass die Bundesregierung gegen den Missbrauch energetischer Modernisierungen zum “Herausmodernisieren“ von Mietern vorgehen will. Die Verbände betonen jedoch, dass dabei Mieter- und Klimaschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften. Soll die Modernisierungsumlage wie im Koalitionsvertrag vereinbart gesenkt werden, müssten an anderer Stelle besserer Anreize für Vermieter geschaffen werden, damit energetische Modernisierungen attraktiv bleiben. Denn ohne umfassende Modernisierungen im Gebäudebestand seien die Klima- und Energiewendeziele Makulatur, so die Verbände. Die Gesetzesänderung sei eine Chance, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. In einer gemeinsamen Stellungnahme sprechen sie sich für eine weniger restriktive Kappungsgrenze für die Umlage von Modernisierungskosten, den Verbleib öffentlicher Fördermittel beim Vermieter, die Schaffung einer beschleunigten Modernisierungs-Abschreibung (AfA) für Vermieter und bessere Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen aus.

Dazu Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF e.V.: „Energetische Modernisierungen werden zu Unrecht zum Haupt-Sündenbock für Mietpreissteigerungen gemacht. Wir hoffen, dass die Mietrechtsnovelle zu einer Versachlichung der Debatte führt und die energetische Modernisierung gezielt als Mittel zur Entlastung von Energie- und damit Wohnkosten unterstützt wird. Klimaschutz und Mieterschutz müssen dabei Hand in Hand gehen.“

Benjamin Weismann, Bundesgeschäftsführer des Energieberaterverbandes GIH, fügt an: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung Modernisierungsmissbrauch eindämmen will. Leider könnte mit dem Gesetzentwurf der Schuss nach hinten losgehen: Die Senkung der Modernisierungsumlage und die Einführung der Kappungsgrenze von drei Euro je Quadratmeter machen umfassende, systemisch-energetische Modernisierungen nahezu unmöglich und führen eher zu Sanierungsdumping als zu mehr Mieterschutz. In Anbetracht des im letzten Jahr um rund 50 Prozent gestiegenen Heizölpreises lohnt sich Energieeffizienz nicht nur, sondern ist das Gebot der Stunde.“

Auch Tobias Dworschak, Geschäftsführer des Verbandes für Wärmelieferung e. V. (VfW), sieht Verbesserungsbedarf: „Professionelle Energiedienstleistungen können helfen, das Mieter-Vermieter-Dilemma zu überwinden. Leider sieht das Gesetz nicht vor, die Rahmenbedingungen hierfür zu verbessern. Im Rahmen der Plattform Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden sich auf Möglichkeiten hierzu verständigt. Diese sollten jetzt berücksichtigt werden.“