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Energieeinsparverordnung

24. Auslegung der EnEV veröffentlicht

© iStock / Thinkstock
Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz hat am 5./6. Dezember 2017 den 24. Teil (XXIV-1) ihrer Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er beschreibt, wie mit notwendigen Öffnungen/Einrichtungen aufgrund anderer Rechtsbereiche bei der Durchführung einer Dichtheitsprüfung umzugehen ist. Gleichzeit ersetzt er die Auslegung XXI-2 vom 08./09. Dezember 2015 zum gleichen Thema.

Durch die EnEV-Auslegungen erhalten Anwender der Verordnung eine höhere Rechtssicherheit. Sie stehen in einer verlinkten Aufbereitung auf www.bbsr-energieeinsparung.de und als PDF-Dokumente auf www.dibt.de. GLR