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Prall gefüllter Fördertopf

Am 1. August 2016 ist die „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ in Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dieser Richtlinie den Ersatz alter Heizungs- und Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen und / oder die Durchführung einer Heizungsoptimierung durch den hydraulischen Abgleich von Heizsystemen, die zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme seit mehr als zwei Jahren installiert sind. Beide Fördertatbestände können miteinander kombiniert werden. Durch die Programmdauer bis 2020 sind damit auch Heizungsanlagen nach zwei Jahren Wartezeit förderfähig, die erst in den nächsten beiden Jahren errichtet werden. In Verbindung mit einem hydraulischen Abgleich können auch zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an installierten Anlagen gefördert werden; förderfähig sind dann die Anschaffung und die professionelle Installation von voreinstellbaren Thermostatventilen, Einzelraumtemperaturreglern, Strangventilen, Technik zur Volumenstromregelung, separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces, Pufferspeichern und/oder die professionelle Einstellung der Heizkurve. Achtung, hier muss man die Richtlinie sehr genau lesen: „Pro Heizung kann jede einzelne förderfähige Maßnahme nur ein Mal beantragt werden.“ Das bedeutet, dass beim hydraulischen Abgleich gut zu überlegen ist, welche zusätzlichen Investitionen und Optimierungsmaßnahmen zeitgleich ausgeführt werden sollen. Ansonsten sind die zusä ...

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