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GEBÄUDESTANDARD

RLT braucht passende Passivhaus-Kriterien

Der Passivhaus-Standard ist nicht geeignet, um die Effizienz der zentralen Raumlufttechnik (RLT) in Nichtwohngebäuden zu beurteilen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier. Der Herstellverband Raumlufttechnische Geräte fordert deshalb, bei öffentlichen Projekten modifizierte Kriterien für RLT in Nichtwohngebäude anzuwenden, anstatt die Kriterien des Passivhaus-Standards eins zu eins zu übertragen.

Hohe Vielfalt bei kundenspezifischen Anlagen
Die Autoren um Dr.-Ing. Christoph Kaup zeigen in ihrem Gutachten, dass der gemäß Passivhaus-Standard vorgesehene Nachweis durch das Passivhausinstitut aufgrund der vielfältigen Varianten der zentralen Gerätetechnik für Nichtwohngebäude nicht übertragbar ist. Denn die kundenspezifisch hergestellten RLT-Geräte unterscheiden sich wesentlich von den Seriengeräten, die in Wohngebäuden verwendet werden.

Nutzung beeinflusst Luftwiderstand
So erfordern Schwimmbäder, Industriehallen, Krankenhäuser oder Büros jeweils völlig unterschiedliche raumlufttechnische Lösungen. Zusätzlich benötigte Komponenten führen dabei oft zu erhöhtem Luftwiderstand und zwangsweise zur Überschreitung des aufgenommenen elektrischen Leistungsgrenzwertes gemäß Passivhaus-Standard. Zudem berücksichtigt etwa der Grenzwert des Wärmebereitstellungsgrads bei der Wärmerückgewinnung (WRG) aus der Abluft von 75% gemäß Passivhaus-Standard die Wärmegewinne der WRG und beider Ventilatoren. In Nichtwohngebäuden ist jedoch die Anordnung der Ventilatoren nicht standardisiert und damit individuell zu betrachten.

Höhere normative Anforderungen in Nichtwohngebäuden
Nicht zuletzt werden weitere relevante Kriterien für RLT-Geräte in Wohngebäuden, z.B. Dichtung und Dämmung des Gebäudes, Abgleich und Regelbarkeit, Schallschutz oder Raumlufthygiene, auf technisch geringerem Niveau behandelt. Die Anforderungen in Nichtwohngebäuden sind durch die nationalen und europäischen Normenreihen höher einzustufen und sehr stark von der Nutzung des Gebäudes abhängig.

„Praxis revidieren und modifizierte Kriterien anwenden“
Bisher werden in öffentlichen Projekten dennoch sehr häufig die gleichen Kriterien für Beurteilung der Effizienz von RLT-Anlagen in Nichtwohngebäuden wie in Wohngebäuden verwendet. Mit dem Gutachten des Umwelt-Campus Birkenfeld sieht der Herstellverband seine Forderung untermauert, diese Praxis zu revidieren und zukünftig konsequent modifizierte Kriterien anzuwenden. GLR

Download: Gutachten - Nutzung des Passivhausstandards in Nichtwohngebäuden (6 Seiten)