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ENERGIEBERATER

BAFA-Berater müssen sich neu eintragen!

Das BAFA hat seine Beraterumkreissuche eingestellt. Das bedeutet, dass die Liste zwar beim BAFA weiter existiert, aber nicht mehr auf dessen Internetseite veröffentlicht wird. Berater für Vor-Ort-Beratungen, die Förderanträge beim BAFA stellen können, sind nun in der Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de/expertensuche/ zu finden.

Achtung: Energieberater, die sich dort eintragen lassen wollen, müssen sich neu registrieren. Das betrifft auch Berater, die bisher in der BAFA-Liste aufgeführt waren. Die Daten werden nicht automatisch vom BAFA überspielt. Für den Eintrag werden Daten abgefragt und die reguläre Jahresgebühr erhoben. Es können sich nur solche Berater in die Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen, die das BAFA zuvor als antragsberechtigt anerkannt hat. Eine Registrierung beim BAFA bleibt deshalb weiterhin notwendig, wenn die Förderung für die Vor-Ort-Beratung in Anspruch genommen werden soll.

Aktive Energieberater aus der bisherigen BAFA-Liste, die sichtbar gelistet waren, können den Eintrag ohne weitere Nachweise vornehmen. Inaktive Energieberater, also nicht sichtbar Gelistete, müssen für die Listung in der Expertenliste nachweisen, dass sie ausstellungsberechtigt nach §21 EnEV sind und eine abgeschlossene Weiterbildung gemäß Anlage 3 der Richtlinie über die Förderung der Vor-Ort-Beratung haben. Wurde diese Weiterbildung bereits vor dem 1. Oktober 2007 begonnen, ist außerdem eine Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen und Sanieren mit 16 Unterrichtseinheiten nach dem 1. Oktober 2009 vorzuweisen.

Die Eintragung in der Liste ist freiwillig. Wer sich nicht eintragen lässt, behält seine Antragsberechtigung für das Vor-Ort-Programm, wird aber nicht mehr sichtbar im Internet aufgeführt. Lediglich für das Fördermodul „Effizienzhaus Denkmal“ der KfW ist es verpflichtend, dass sich Berater in die Liste eintragen.

Alle Berater, die in der dena-geführten Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, müssen regelmäßig Fortbildungen nachweisen. GLR