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BERLIN

Grüne: Kleine Anfrage zur EnEV

Über die EnEV-Novelle wird zurzeit munter gemunkelt. Fakt ist, dass in den zuständigen Ministerien andere Energiewende-Projekte eine höhere Priorität eingeräumt wurde, wodurch es zu erheblichen Verzögerungen kommt. Neben den im Energiekonzept angekündigten Plänen der Bundesregierung sind mit der EnEV diverse Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie vom 19. Mai 2010 umzusetzen, die ersten Rechts- und Verwaltungsvorschriften wären danach bis spätestens 9. Juli 2012 zu erlassen und zu veröffentlichen (Unabhängiges Kontrollsystem für die Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte; Information von Eigentümern oder Mietern über Methoden und praktische Verfahren zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz; Festlegung abschreckender Sanktionen gegen Verstöße der innerstaatlichen Regelungen zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie).

In Berlin heißt es, dass vor Ende Juli 2012 nicht mit einem Referentenentwurf zu rechnen ist. Da inzwischen aber diverse Großprojekte der Bundesregierung den Stempel „noch vor der Sommerpause 2012“ tragen, sollte man sich auch nicht über einen deutlich späteren Termin wundern. Der Bundesrat hat übrigens schon am 6. Juli 2012 seine letzte Plenarsitzung (die Ausschüsse tagen bereits ab dem 18. Juni), nach der Sommerpause tritt er wieder am 21. September 2012 zusammen.

Inzwischen stellen sich aber auch inhaltliche Fragen. Beispielsweise interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (17/9656) zum Thema Erreichung der Energieeffizienzziele im Gebäudebereich, warum die Bundesregierung in ihrem Arbeitsentwurf vom 28. März 2012 für die Novelle der Energieeinsparverordnung auf eine Verschärfung der Gebäudestandards verzichten will. Und ob (noch) geplant sei, bereits jetzt festzulegen, wann und inwieweit Standards in zukünftigen Novellen verschärft werden sollen, um auf das Ziel einer 80%igen Senkung des Energieverbrauchs bis 2050 hinzuarbeiten. Insgesamt umfasst der Katalog 22 Fragen.

Wir werden Sie informieren, wenn die Antwort der Bundesregierung zu der kleinen Anfrage vorliegt. GLR