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RECHT

Architektenhaftung soll geändert werden

Das Problem der Architektenhaftung war Thema des eigens einberufenen Arbeitskreises 9 „Bauversicherungsrecht“ auf dem 4. Baugerichtstag am (11. und 12. Mai 2012) in Hamm. Dr. Peter Sohn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamm und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): „Die Bauprozesspraxis zeigt, dass der Architekt unter dem Aspekt des Überwachungsverschuldens immer häufiger für Ausführungsfehler von Bauunternehmen geradestehen soll. Erfüllt er dann selbst oder mithilfe seines Haftpflichtversicherers den Anspruch des Bauherrn, kann er Regressansprüche gegen die eigentlichen Schadensverursacher häufig wirtschaftlich nicht mehr durchsetzen.“ Das muss geändert werden, fordert der Baufachanwalt und mit ihm weitere 60 Experten aus der Bau- und Versicherungswirtschaft, die sich während des Baugerichtstages intensiv mit dem Problem auseinandersetzten.

Baugerichtstag empfiehlt Versicherungsmodell


Die Baufachleute diskutierten im Arbeitskreis unter anderem die Frage, ob auch für die übrigen Baubeteiligten ein obligatorischer Versicherungsschutz verlangt werden müsse, damit am Ende nicht allein der Architekt die Zeche zahle. Die Mitglieder des Arbeitskreises befürworteten ein entsprechendes „Versicherungsmodell“. „Wir haben Lösungen erarbeitet. Nun ist es am Gesetzgeber und der Versicherungswirtschaft dieses Model zügig weiterzuentwickeln“, resümiert Sohn die konkreten Empfehlungen des Baugerichtstags. GLR

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