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ENERGIEEFFIZIENZ

Blauer Engel für Energiedienstleistungen

Im Gebäudebestand bestehen erhebliche Energiesparpotenziale, die durch gezielte Investitionen in energieeffizientere Gebäudetechnik und durch ein professionelles Energiemanagement ausgeschöpft werden können. Zahlreiche Pilotprojekte in öffentlichen Gebäuden zeigen, dass durch die Hinzuziehung von Energiedienstleistern oft Einsparungen von 20 bis 30 % im Bereich der Anlagentechnik möglich sind. Die notwendigen Investitionen lassen sich dabei regelmäßig aus den eingesparten Energiekosten finanzieren. Hier bieten Energiedienstleistungen mit Energiespar-Garantie-Verträgen eine besonders interessante Möglichkeit, ohne eigene Investitionskosten der Hausverwaltungen, relevante Energieeinsparungen zu erreichen.

Die Vergabekriterien des Blauen Engel zielen auf die Verwendung von Musterverträgen mit den dort enthaltenen Mindeststandards für den Nachweis der Energieeinsparungen, Einführung eines Energiemanagementsystems und Serviceleistungen ab. Die erreichten Einsparungen müssen bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Als quantitative Kernanforderung wird formuliert, dass mit der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen mindestens 30 % an CO2-Emissionen (Äquivalente) gegenüber dem Zustand vor dem Vertragsabschluss eingespart werden müssen. Um sicherzustellen, dass die CO2-Minderungen nur zum geringen Teil durch einen Energieträgerwechsel zustande kommen, wird als zusätzliches Kriterium gefordert, dass die Primärenergieeinsparung mindestens 25 % betragen muss. GLR