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FÖRDERUNG

Wärmepumpen-COP wird Förderkriterium

Ab 1. Januar 2012 sind für die Förderung von Wärmepumpen über das Marktanreizprogramm (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt, MAP) festgelegte Effizienzkennwerte der Geräte (COP-Werte) einzuhalten. Damit existiert dann zusätzlich zur Jahresarbeitszahl, mit der die Effizienz eines ganzen Wärmepumpenheizungssystems ermittelt wird, ein weiteres Kriterium. Der COP-Wert wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen.

Euroblume-Kriterien als Mindestwerte
Um künftig einen Zuschuss über das MAP zu erhalten, muss der COP-Wert (nach EN 14511)

  • bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/W35)
  • bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie
  • bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35) liegen.
Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen Euroblume für Wärmepumpen definiert sind. Alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2011 das EHPA-Gütesiegel erhalten haben, erreichen automatisch die geforderten COP-Werte. Die Einführung der Euroblume-Kriterien wurde bereits in der zurzeit gültigen Förderrichtlinie (Abschnitt 10.1. Buchstabe d), Link ) als Förderbedingung ab dem 1. Januar 2012 genannt. Sie sind auch im EEWärmeG §14 als rechtliche Grundlage des MAP durch Verweise verankert.

Förderliste wird dünner
Laut BAFA sei eine „plötzliche Zäsur in der Förderung“ nicht zu befürchten, nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen werde künftig von der Förderung ausgeschlossen sein. Zurzeit befinden sich allerdings in der 75 Seiten umfassenden BAFA-Förderliste Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einem COP (A2/W35) zwischen 2,9 und 4,42, Sole/Wasser-Wärmepumpen (B0/W35) mit einem COP zwischen 3,7 und 5,1 und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (W10/W35) zwischen 4,36 und 6,6. Vermutlich handelt es sich bei einigen Listeneinträgen von Wärmepumpen mit auffällig niedrigem COP-Wert bereits um Karteileichen, insbesondere bei den Sole/Wasser-Wärmepumpen wird sich die Förderliste aber darüber hinaus deutlich lichten, auch bei einigen namhaften Heiztechnikanbietern. Manche Anbieter wird es in der Förderliste, die momentan nur das Vorhandensein bestimmter Prüfzertifikate als Eintragskriterium hat, ohne verbesserte Produkte künftig gar nicht mehr geben. Das muss nicht unbedingt auf zu geringe Effizienz hinweisen, sondern kann auch daran liegen, dass der erforderliche Prüfaufwand bei Kleinserien oder individueller Fertigung zu teuer ist. GLR

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