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HOAI-Reform 2013 — Staatssekretär Burgbacher präzisiert Zeitplan

Mit einem deutlichen Bekenntnis zur Reform der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in dieser Legislaturperiode bis zum Jahr 2013 eröffnete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Ernst Burgbacher MdB die traditionelle AHO-Herbsttagung in Berlin.

„Der Zeitplan sei ehrgeizig, aber machbar“ betonte Burgbacher und räumte gleichzeitig eine Verzögerung bei der Vergabe des BMWi-Honorargutachtens ein, das neu ausgeschrieben werden muss. Durch eine Straffung der Ausschreibung und eine Beschränkung der Untersuchung auf honorarrelevante Parameter soll der eingetretene Zeitverlust wettgemacht werden. Der Staatssekretär versicherte die
vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit dem AHO und unterstrich das gemeinsame Ziel, mit einer zukunftsfähigen HOAI einen Interessenausgleich aller am Planungsprozess Beteiligten sicherzustellen. Dieser Zielstellung schloss sich der Leiter der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Ministerialdirektor Josef Poxleitner, in seinem Grußwort in vollem Umfang an. Er werde die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses vom 12.06. 2009 zur Novellierung der HOAI weiterhin aufmerksam begleiten, kündigte Poxleitner an.
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert unterstrich, dass die Einhaltung des ohnehin straffen Zeitplanes bis 2013 von zentraler Bedeutung für den Erfolg des Reformprozesses ist. Nachdem die baufachliche Aktualisierung und Modernisierung der Leistungsbilder der HOAI im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) fristgerecht abgeschlossen werden konnte, ist nun das BMWi am Zug, das angekündigte Gutachten zur Überprüfung der Honorarstruktur und zur erforderlichen Anpassung der Honorartafeln schnellstmöglich zu beauftragen. Professor Lechner, der den Evaluierungsprozess im BMVBS begleitet hat, gab einen Einblick in die Zwischenergebnisse und unterstrich vor allem die wirtschaftlichen Vorzüge der HOAI als effizientes Einkaufssystem für  Planungsleistungen. Erneut im Fokus der Diskussion stand die noch immer offene politische Grundsatzfrage über die Rückführung der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische
Leistungen (ehemals Teile VI, X-XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. Ebert forderte nachdrücklich eine baldige politische Grundsatzentscheidung in dieser für den AHO zentralen Frage und verwies auf zwei vorliegende  wissenschaftliche Gutachten. Darin wurde fachlich fundiert belegt, dass diese Planungsleistungen untrennbar zum originären Planungsprozess gehören. Dringenden Handlungsbedarf hat auch der AHO-Bürokostenvergleich 2010 aufgezeigt. Die Honorarsituation der Architektur- und Ingenieurbüros hat sich im Vergleich zum Jahr 2009 trotz guter Auftragslage nicht signifikant verbessert. Die Bürostundensätze sind weiterhin auf niedrigem Niveau. Dagegen öffnet sich die Schere zwischen Kosten und Ertrag immer weiter, die Umsatzrendite der Büros sank im Durchschnitt noch einmal von 3,4 Prozent im Jahr 2009 auf aktuell nur noch 2,2 Prozent. Etwa 40 Prozent der Büros, darunter vorwiegend kleinere, schreiben rote Zahlen. Damit haben Ingenieure trotz stets steigender Anforderungen mit Abstand die rote Laterne im Gehaltsvergleich der Ingenieurberufe, konstatierte Ebert und
bekräftigte die Notwendigkeit einer deutlichen Anhebung der Tafelwerte im Zuge der HOAINovellierung. Andernfalls werde sich der Exodus von am Bau tätigen Ingenieuren in die Industrie weiter verstärken.

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