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GEBÄUDESANIERUNG

“Bundesregierung soll Tacheles reden“

Nach der Vertagung des Vermittlungsausschusses für das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden“ auf den 22. November 2011 hat der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) die Bundesregierung aufgefordert, bei der nächsten Sitzung „Tacheles zu reden und zu tragbaren Ergebnissen zu kommen“. Laut BFW ist eine steuerliche Förderung energetischer Sanierungen für das Erreichen der von der Bundesregierung angestrebten Sanierungsquote von 2 % entscheidend.

Denn neben der Einschränkung durch den § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, der es nach dem Neuerwerb einer Immobilie dem Eigentümer verwehrt, Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen – also auch für energetische Sanierungen – innerhalb von drei Jahren sofort geltend zu machen, würden diese auch durch die Erhebung der Grundsteuer gehemmt. „Werden beispielsweise Dämmung, Fenster und Heizungsanlagen verbessert oder gar ersetzt, führt dies zu einer Wohnwertverbesserung“, so Ira von Cölln, BFW-Bundesgeschäftsführerin. Mit der Begründung der Wertfortschreibung werde das zuständige Finanzamt die Grundsteuer für dieses Objekt erhöhen.

„In einem aktuellen Fall betrug bei einem Mehrfamilienhaus mit 114 Wohneinheiten die Grundsteuer für 2009 noch 10.000 Euro. Nach der energetischen Sanierung wies der Grundsteuerbescheid für 2010 eine Grundsteuer von 18.000 Euro aus. Der Vermieter wurde also für seine Absicht, das Objekt energieeffizienter zu gestalten, mit der erheblichen Erhöhung der Grundsteuer bestraft“, so von Cölln. Da die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt wird, steigen die Mietnebenkosten an. Das Ziel, dass der Mieter durch energetische Sanierung Nebenkosten spart, werde durch die aktuelle Steuerrechtslage konterkariert. GLR