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ENERGIEWENDE

“Steuerbonus für Sanierer retten“

Selten waren sich der Deutsche Mieterbund und Immobilienverbände so einig. In einem gemeinsamen Schreiben haben die Verbände die Bundesregierung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgefordert: „Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden muss gerettet werden“, sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. Die Regierung habe nun die letzte Chance, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Alle bisherigen Förderinstrumente haben es nicht geschafft, die Sanierungsquote signifikant zu erhöhen.“

„Bundesregierung muss eingreifen“
Der Bundesrat hatte im Juli dem Gesetzesentwurf nicht zugestimmt, da die Bundesländer mögliche Steuerausfälle nicht tragen wollten. Für den Anruf des Vermittlungsausschusses kam ebenfalls keine Mehrheit zustande. „Wenn die Regierung jetzt nicht eingreift, wird eine große Chance vertan“, erklärt Axel Gedaschko, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI). „Der Weg von der Idee bis zum Gesetz hat viele Jahre in Anspruch genommen. Das Gesetz darf nicht aufgrund fehlendes Mutes scheitern.“ Zuvor hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6791, hier Frage 8) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, dass sie die Zukunft des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung rasch klären wolle.

Anmerkung: Bei Zustimmungsgesetzen können neben dem Bundesrat auch der Bundestag und die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen (Artikel 77 Absatz 2 Satz 4 GG). Verweigert der Bundesrat einem Gesetz die Zustimmung, müssen Bundesregierung oder Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Scheitern des Gesetzes zu verhindern. Die Anrufung durch den Bundestag und die Bundesregierung ist an keine Frist gebunden. Laut Tätigkeitsbericht des Vermittlungsausschusses in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages herrscht allerdings Einigkeit darüber, dass Bundestag und Bundesregierung sobald die ablehnende Haltung des Bundesrates zu einem Gesetzesbeschluss deutlich geworden ist, in „angemessener Frist“ über ein Einberufungsverlangen zu entscheiden haben.

„Der Staat muss stärker fördern“
Um die Klimaziele zu erreichen, ist es nach Auffassung der Verbände richtig und notwendig, eine energetische Sanierung von Wohnbauten zu unterstützen. „Beim Klimaschutz müssen alle drei Parteien mit anpacken – Eigentümer, Mieter und der Staat“, sagt Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbunds. „Damit die Mieter nicht über Gebühr belastet werden, muss der Staat stärker fördern.“ Neben der vorgesehenen Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms seien deshalb steuerliche Förderungen ein probates Mittel, um Anreize für Investitionen in den Gebäudebestand zu geben. GLR