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ENERGIEWENDE

1,5 Mrd. Euro ab 2012 für Gebäudesanierung

Bis 2022 soll das letzte Kernkraftwerk nach den am 30. Mai 2011 bekanntgegebenen Beschlüssen der Bundesregierung ohne Revisionsklausel abgeschaltet werden. Um das im Gesamtkontext der erforderlichen Transformationen zu realisieren, sollen am 6. Juni 2011 mehrere Gesetzesvorhaben im Bundeskabinett beschlossen werden. Jährliche Fortschrittsberichte sollen dann gewährleisten, dass rechtzeitig bei den Maßnahmen nachgesteuert werden kann.

Der Energie- und Klimafonds, aus dem bereits in diesem Jahr 500 Mio. Euro von den insgesamt 936 Mio. Euro für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm stammen, soll deutlich mehr Geld aus der Versteigerung der CO2-Zertifikate erhalten (900 Mio. Euro), als durch Einbußen bei den Zahlungen der Kernkraftwerksbetreiber entfallen (ca. 300 Mio. Euro). Daraus soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ab 2012 mit einer verlässlichen Summe von 1,5 Mrd. Euro/a gespeist werden. Diese Summe liegt etwas über der Mittelverwendung seit 2006, aber deutlich unter den Forderungen von Verbänden und Organisationen. Trotzdem erwartet Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer von der Ausstattung mit 1,5 Mrd. Euro „neuen Schwung“. Am 6. Juni 2011 will das Bundeskabinett auch Eckpunkte für die EnEV-Novelle 2012 bekanntgeben.

In der Presseunterrichtung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Bundesministern Dr. Norbert Röttgen, Dr. Philipp Rösler und Dr. Peter Ramsauer zum Energiekonzept (Videomitschnitt) wurden steuerliche Abschreibemöglichkeiten für die Gebäudemodernisierung nicht angesprochen. Allerdings hat der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz, am 30. Mai 2011 darüber informiert, dass von der Koalition eine Abschreibemöglichkeit von 10 % jährlich vorgesehen ist und „die zusätzliche Einrichtung langfristiger Finanzierungsmöglichkeiten der Gebäudesanierung auf marktorientierter Basis“ geprüft werden. GLR